Sitzung: 02.05.2016 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 038/16
1.
Für
eine ca. 1,71 ha große Fläche nördlich Stahnsdorfer Damm und südlich der
Neubauernsiedlung ‑ vgl. Anlage 1,
Abgrenzung des Geltungsbereiches –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit
dem Bebauungsplan KLM-BP-006-f sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen und dazu Wohnbaufläche (Allgemeines
Wohngebiet – WA) festgesetzt werden. Außerdem vorgesehen sind Verkehrsflächen
sowie Grün- und Freiflächen. Rund 10.000 m² des Plangebietes sind als
zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.
3.
Im
Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass der erforderliche Schutz
der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115
gewährleistet wird.
4.
Das
Verfahren 006-f soll gegenüber den parallel eingeleiteten Verfahren
KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“ nachrangig betrieben werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden
Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2)
aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung
zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 038/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.05.2016 zu setzen.