Sitzung: 19.05.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 036/16
1.
Für
eine ca. 2,91 ha große Fläche zwischen Pascalstraße, Stahnsdorfer Damm,
dem Grundstück Stahnsdorfer Damm 71 a-i und der Fahrenheitstraße sowie für
die angrenzenden Straßenverkehrsflächen Fahrenheitstraße, Pascalstraße und Stahnsdorfer
Damm
‑ vgl. Anlage 1,
Abgrenzung des Geltungsbereiches –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“
aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit
dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebetrieben, die das Wohnen
nicht wesentlich stören geschaffen werden. Dazu wird die Festsetzung von gemischten
Bauflächen (Mischgebiete – MI) und Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete – WA)
angestrebt. Durch entsprechende Regelungen ist zu gewährleisten, dass rund
50 % des planungsrechtlich ermöglichten Wohnraumes als bezahlbarer
Wohnraum realisiert wird. Festgesetzt werden sollen außerdem unter anderem
Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen.
Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“
ersetzen und insoweit ändern.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Städtebaulichen
Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und
weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung
und Billigung vorzulegen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-5
·
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, hier: Teilfläche 006-c-5
nur zur Information:
·
Luftbild
(Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert
·
Grundsatzbeschluss
DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen
·
Geltungsbereich u. angrenzende Flächen,
Darstellung des Eigentums
·
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug
·
Bebauungsplan
KLM-BP-006-c „Fashion Park“, Auszug
·
Bebauungsplan
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, Auszug
·
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, Gesamtfassung
Ø Erläuterungen zu den Beschlussvorlagen DS-Nr. 036/16 bis 038/16 durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zu den DS-Nrn. 036/16 bis 038/16 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Bültermann
Frau Brammer
Frau Sahlmann
Frau Storch
Herr Oeff
Frau Scheib
Herr Warnick
Frau Schwarzkopf
Abstimmung zur DS-Nr. 036/16:
Die DS-Nr. 036/16 wird
mehrheitlich beschlossen.