Sitzung: 19.05.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 038/16
2.
Mit
dem Bebauungsplan KLM-BP-006-f sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen und dazu Wohnbaufläche (Allgemeines
Wohngebiet – WA) festgesetzt werden. Außerdem vorgesehen sind Verkehrsflächen
sowie Grün- und Freiflächen. Rund 10.000 m² des Plangebietes sind als
zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.
3.
Im
Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass der erforderliche Schutz
der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115
gewährleistet wird.
4.
Das
Verfahren 006-f soll gegenüber den parallel eingeleiteten Verfahren
KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“ nachrangig betrieben werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden städtebaulichen
Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und
weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung
und Billigung vorzulegen.
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-f
·
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, hier: Teilfläche 006-f
nur zur
Information:
·
Luftbild
(Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert
·
Grundsatzbeschluss
DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen
· Geltungsbereich
u. angrenzende Flächen, Darstellung des Eigentums
·
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug
·
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, Gesamtfassung
Abstimmung zur
DS-Nr. 038/16:
Die DS-Nr. 038/16 wird mehrheitlich beschlossen.