1.    Für eine ca. 1,71 ha große Fläche nördlich Stahnsdorfer Damm und südlich der Neubauernsiedlung ‑ vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-f sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen und dazu Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet – WA) festgesetzt werden. Außerdem vorgesehen sind Verkehrsflächen sowie Grün- und Freiflächen. Rund 10.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.

3.    Im Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass der erforderliche Schutz der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.

4.    Das Verfahren 006-f soll gegenüber den parallel eingeleiteten Verfahren KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ nachrangig betrieben werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-f

·       Nägeliarchitekten, Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, hier: Teilfläche 006-f

nur zur Information:

·       Luftbild (Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert

·       Grundsatzbeschluss DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen

·       Geltungsbereich u. angrenzende Flächen, Darstellung des Eigentums

·       Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug

·       Nägeliarchitekten, Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, Gesamtfassung

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 038/16:

Die DS-Nr. 038/16 wird mehrheitlich beschlossen.