Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Befangen: 0

1.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007-a „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 - Bäkemühle (Anlage 2 + 3) wird gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle

Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus

·       Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       Teil B – Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung „Satzung“ 30.10.2014 – „Entwurf“ 04.07.2016

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 075/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 075/16:

Die DS-Nr. 075/16 wird mehrheitlich beschlossen.