Sitzung: 20.07.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 075/16
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Anlagen
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Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer
Damm 217 – Bäkemühle
Bebauungsplan-Entwurf,
bestehend aus
· Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
· Teil B – Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung „Satzung“ 30.10.2014 – „Entwurf“ 04.07.2016
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 075/16 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 075/16:
Die DS-Nr. 075/16 wird mehrheitlich beschlossen.