Der Beschluss DS-Nr. 164/12 vom 13.12.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird geändert. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen, mit dem die folgenden Punkte umgesetzt werden:

1)        Die zulässige Nutzungsart soll von „Sondergebiet 3 ‑ Hotel“ geändert werden

a)    für das bisherige SO 3 (Burganlage) in „Reines Wohngebiet ‑ WR“ und

b)    für das bisherige SO 4 (Torhaus am Zehlendorfer Damm) in „Allg. Wohngebiet ‑ WA“.

2)        Wie bereits im Bebauungsplan in seiner z. Zt. rechtswirksamen Fassung soll die bauliche Erweiterung um eine ergänzende Wohnbebauung westlich der Burg unter folgenden Voraussetzungen möglich werden:

a)    Überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) max. 18,0 x 60,0 m,

b)    Tiefgaragengeschoss(-e) unterhalb des Baufensters max. 18,0 x 60,0 m,

c)    Festsetzung offene Bauweise, Begrenzung der Gebäudetiefe auf max. 15,0 m,

d)    Gebäudehöhe max. 12,0 m (orientiert an der Traufhöhe des Hauptdaches der Burg),

e)    Geschossfläche (GF) max. 2.750 m², Staffelung der Baukörper entlang südlicher und nördlicher Baugrenze durch Einrücken des/der oberen Geschosse,

f)     Verzicht auf in Anl. 4, Stand der Planungen des Grundstückseigentümers v. 13.06.2016 noch dargestellte Nebenanlagen (Schuppen nördlich, Schwimmbad südlich der ergänzenden Wohnbebauung) sowie

g)    vertragliche Regelung der Gemeinde mit dem Grundstückseigentümer, wonach die ergänzende Wohnbebauung erst realisiert werden darf, nachdem die Instandsetzung von Außenwänden (im Sinne DIN 276, Kostengruppe 330) und Dächern (im Sinne Kostengruppe 360) der denkmalgeschützten Burganlage abgeschlossen ist.

3)        Das Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, den Burghof durchqueren zu können, wie im Städtebaulichen Vertrag UR-Nr. Fl 1040/2009 v. 07.10.2009 festgelegt, ist zu ändern:

Der Burghof soll täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr durchquert und maximal an 4 Tagen im Jahr geschlossen werden dürfen. Das Gehrecht wird im Bebauungsplan festgesetzt. Mittels Änderung des Städtebaulichen Vertrages soll der Gemeinde zusätzlich eine entsprechende zivilrechtliche Grunddienstbarkeit eingeräumt werden. Das Gehrecht soll so formuliert werden, dass auch einzelne Bürger gegen dessen Beeinträchtigung vor dem Verwaltungsgericht klagen können.

4)        Die Zulässigkeit eines Parkplatzes für bis zu 42 Kfz innerhalb der privaten Verkehrsfläche G 10 östlich der Burg soll entfallen; die gemäß kommunaler Satzung notwendigen Stellplätze sind stattdessen in der unter Ziff. 2 lit. b bezeichneten Tiefgarage unterhalb den westlich geplanten baulichen Erweiterungen vorzusehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll aus Richtung Zehlendorfer Damm erfolgen und ist so anzuordnen, dass Eingriffe in den Landschaftsraum eng begrenzt bleiben.

Die gemäß Städtebaulichem Vertrag bestehende Regelung, nach der die Zufahrt von der Straße Am Hochwald (westliche Zufahrt) aus­schließlich von Liefer- und Müllfahrzeugen sowie von Kraftfahrzeugen mit einer Höhe von über 3 m, nicht jedoch von Bussen, genutzt werden darf, wird unverändert beibehalten.

5)        Die Zulässigkeit eines Gastgartens innerhalb der privaten Parkanlage unmittelbar südlich der Burg soll entfallen.

6)        Alle weiteren Festsetzungen des zurzeit rechtswirksamen Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden, die im Bebauungsplan zulässigen Maße werden nicht erweitert, sondern entsprechend angepasst.

7)        Vor der Aufnahme von Beratungen über einen Bebauungsplan-Entwurf (Auslegungsbeschluss) führen Eigentümer und Gemeinde ein kooperatives Workshop-Verfahren durch, zu dem fünf weitere Architekturbüros eingeladen werden. Ziel des Verfahrens soll es sein, einen Vorschlag für die Gestaltung der ergänzenden Wohnbebauung zur Übernahme in den Bebauungsplan auszuwählen.

Die Gemeinde bezuschusst das Workshop-Verfahren mit einem Betrag von 5.000,- EUR. Die Auswahl des zu übernehmenden Vorschlages erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister.

 

 

Anlagen

·       Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ Abgrenzung Geltungsbereich

·       Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der z. Zt. rechtswirksamen Fassung, Auszug aus Teil A – Planzeichnung

·       Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 164/12 v. 13.12.2012 (ohne Anlagen)

·       Aktualisierter Stand der Planungen des Grundstückseigentümers, Stand 13.06.2016

·       Skizze B-Plan-Änderung Stand 04.07.2016 (Konzept), Planunterlage: rechtswirksamer B-Plan, Planzeichnung (s/w-Fassung)

Nur zur Information:

·       Beschluss-Vorschlag DS-Nr. 007/16/1 mit Eintrag der vorgenommenen Präzisierungen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 007/16/2 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Schwarzkopf

Frau Scheib

 

 

Frau Scheib zu Protokoll

Meine Bitte ist, wenn man die Hakeburg betrachtet, eine ganz enge Abstimmung mit dem Denkmalschutz und bitte auch Herrn Professor Faensen mit einbinden, soweit er das gesundheitlich kann, weil er sich ganz ganz viel mit der Hakeburg auseinandergesetzt hat. Ich denke, er ist der, der am besten von uns allen beurteilen kann, was dort wirklich erhaltenswert ist und welchen Charakter die Hakeburg auch innen weiter haben muss und was wichtig ist.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP:

Ziel des Verfahrens soll es sein, eine verträgliche Architektursprache für die ergänzende Wohnbebauung der Hakeburg zu finden. Dabei soll ein Ensemble zwischen der Burg, den Remisengebäuden, der Toranlage und der historischen Gartenanlage mit der Neuplanung entstehen. Auf dem vorgegebenen Baufeld ist eine Bebauung von ca. 2.500 m² BGF auch auf Wunsch des Eigentümers vorgesehen. Mit dem Entwurf ist nachzuweisen, welches maximale Bauvolumen verträglich mit dem historischen Ort realisiert werden kann, ohne dass der Neubau gegenüber dem historischen Bestand zu dominant erscheint. Gleichzeitig ist eine Lösung für die Erschließung der Tiefgarage zu erarbeiten, welche einen möglichst geringen Eingriff in den Baumbestand und eine möglichst geringe Versiegelung nachweist. Als Planungsvorgaben stellen wir uns ein Baufeld von 18 x 60 Meter vor, um eine gewisse Planungsfreiheit zu haben mit einem gestaffelten Baukörper. Wir wollen nicht diese 15 Meter drinhaben. Es kann auch, wenn es ein geeigneter Entwurf ist, länger sein. Eine offene Bauweise sollte es aber sein. Die Traufhöhe des Haupthauses der Hakeburg soll höhenmäßig nicht überschritten werden.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 007/16/2 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

Frau Sahlmann

Herr Schubert

Frau Scheib

Herr Bültermann

Frau Dettke

 

 

 

Pause von 20:15 Uhr bis 20:25 Uhr

 

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 007/16/2 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

 

 

Änderungen zu den einzelnen Punkten:

Zu1. - Keine Änderung

Zu 2.

2a  - keine Änderung

2b – keine Änderung

2c – Festsetzung offene Bauweise, der Rest wird gestrichen

2d – Gebäudehöhe maximal entsprechend der Traufhöhe des Hauptdaches der Burg

2e – Geschossfläche (GF) ca. 2.500m², Staffelung der Baukörper vor- und zurückspringend

2f – keine Änderung

2g – keine Änderung

Zu 3. Bis 5. – keine Änderung

Zu 6. – keine Änderung

Zu 7. – Der erste Satz bleibt unverändert.

Dann neu: Vorgabe für das Verfahren soll es sein, dass die durch die Wohnbebauung zusätzlich bestehenden Baukörper eine deutliche Bezugnahme und/oder eine formale Auseinandersetzung mit dem denkmalgeschützten Baukörper der Neuen Hakeburg herstellen.

Der letzte Satz bleibt unverändert.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert zu Protokoll

Es herrscht Konsens in der Gemeindevertretung, dass wir gemeinsam alles unternehmen, um das Verfahren, wenn möglich bis zum 15. Oktober 2016, Beginn der Herbstferien, zu beenden. Wenn  die Leitlinien festgelegt sind, werden sie an alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter verschickt.

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 007/16/2 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Herr Schubert

Frau Storch

Frau Scheib

Herr Bültermann

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 007/16/2:

Die geänderte DS-Nr. 007/16/2 wird mehrheitlich beschlossen.