Beschlussvorschlag:

1.    Die zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anl. 2 dargestellt.

2.    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-08 (vgl. Anl. 4) so­wie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl. Anl. 5) werden gebilligt.

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich be­kanntzumachen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 109/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 03.11.2016 zu setzen,