Beschlussvorschlag:

1)        Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ (vgl. Anl. 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2)        Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4)        Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan sowie im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 111/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 03.11.2016 zu setzen.