Sitzung: 04.10.2016 Hauptausschuss
Vorlage: DS-Nr. 111/16
1)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung
Nord“ (vgl. Anl. 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2)
Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
3)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4)
Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan
sowie im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 111/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
03.11.2016 zu setzen.