Sitzung: 28.11.2016 Hauptausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 011/16/1
1. Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Meiereifeld 4a sowie damit verbunden die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Meiereifeld 6.
2. Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgenden Maßgaben fachbehördlich befürwortet:
- Die Grundfläche der Hauptanlage (Gebäude) darf 180 m², zzgl. Terrasse insgesamt 200 m², nicht überschreiten.
-
Die Grundflächen der Haupt- und Nebenanlagen
dürfen
auf dem Grundstück Meiereifeld 4a, im
Hinblick auf den Bestand, den Wert von 370 m² und
auf dem Grundstück Meiereifeld 6 den
Wert von 300 m² nicht überschreiten.
- Die Stellplätze und ihre Zufahrtsflächen sind in Anlage 3 ‑ Amtlicher Lageplan ‑ so darzustellen, wie es die geltenden rechtlichen Bestimmungen, u. a. Baunutzungsverordnung (BauNVO), Brandenburgische Garagen- u. Stellplatzverordnung (BbgGStV) fordern. Entsprechend der so überarbeiteten Darstellung ist die Flächenbilanz der Nebenanlagen (GR/NA) anzupassen. Die o. g. max. zustimmungsfähigen Werte sind dabei einzuhalten.
Mit Ausnahme der GR/NA entspricht das Vorhaben im Übrigen den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“. Es wäre auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.
3. Die
Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei
Einhaltung der vorstehenden Maßgaben das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
- Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung teil – 10 Hauptausschussmitglieder
sind anwesend.
An der Aussprache zur DS-Nr.
011/16/1 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Herr Schubert
- Herr Martens
- Herr Bültermann
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
- Herr Warnick
5 Minuten Pause
Änderungsantrag von Herrn
Schubert, Fraktion der SPD:
In Anlehnung an den benachbarten Bebauungsplan KLM-BP-037 wird das
Vorhaben nur zugelassen, wenn das Dach als symmetrisches Satteldach mit einer
Dachneigung zwischen 35 und 55 Grad ausgebildet wird und eine Traufhöhe von 7,0
m bzw. eine Firsthöhe von 12,0 m nicht überschreitet.
Hinsichtlich Dachgauben und/oder Zwerchhäusern sind die gestalterischen
Regelungen im Bebauungsplan KLM-BP-037, Textliche Festsetzung Nr. 14,
einzuhalten.
→ Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
abgelehnt.
Der Beschlussvorschlag der DS-Nr.
011/16/1 wird mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.