Sitzung: 28.11.2016 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 143/16
Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg nimmt Herr Warnick an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschlussvorschlag:
1)
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/
Heidefeld“ (Textbebauungsplan) wird um Regelungen zu den Flurstücken 3, 129/4,
130/4 und 5 der Flur 6 (Grundstücke Schleusenweg 60 und 64) ergänzt.
2)
Der insoweit ergänzte Entwurf und die Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
3)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4)
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 143/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15.12.2016 zu setzten.