Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 3
Vorlage: DS-Nr. 143/16
1. Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/ Heidefeld“ (Textbebauungsplan)
wird um Regelungen zu den Flurstücken 3, 129/4, 130/4 und 5 der Flur 6
(Grundstücke Schleusenweg 60 und 64) ergänzt.
2. Der
insoweit ergänzte Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen
außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4. Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Anlagen
· Geltungsbereich der 2. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“
· Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes v. 12.10.2016
· Grundstücke Schleusenweg 60 u. 64, Auszug Liegenschaftskarte
· Grundstücke Schleusenweg 60 u. 64, Gegenüberstellung der maximal zulässigen GR/Hauptanlage im rechtswirksamen B-Plan und im Entwurf 2. Änderung KLM-BP-009-2
· Entwurf 2. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan) mit Ergänzungen zu den Grundstücken Schleusenweg 60, 64
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
Ø Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich
Herr Tauscher, Herr Warnick, Herr Gutheins und Herr Baumgraß befangen und
nehmen an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 143/16 nicht teil.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 143/16 beteiligt sich:
Herr Singer
Abstimmung zur
DS-Nr. 143/16:
Die DS-Nr. 143/16 wird einstimmig beschlossen.
Frau Sahlmann übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn
Tauscher