1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/ Heide­feld“ (Textbebauungsplan) wird um Regelungen zu den Flurstücken 3, 129/4, 130/4 und 5 der Flur 6 (Grundstücke Schleusenweg 60 und 64) ergänzt.

2.    Der insoweit ergänzte Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Geltungsbereich der 2. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“

·       Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes v. 12.10.2016

·       Grundstücke Schleusenweg 60 u. 64, Auszug Liegenschaftskarte

·       Grundstücke Schleusenweg 60 u. 64, Gegenüberstellung der maximal zulässigen GR/Hauptanlage im rechtswirksamen B-Plan und im Entwurf 2. Änderung KLM-BP-009-2

·       Entwurf 2. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan) mit Ergänzungen zu den Grundstücken Schleusenweg 60, 64

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Tauscher, Herr Warnick, Herr Gutheins und Herr Baumgraß befangen und nehmen an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 143/16 nicht teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 143/16 beteiligt sich:

Herr Singer

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 143/16:

Die DS-Nr. 143/16 wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

 

Frau Sahlmann übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Tauscher