Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr Schubert

Formulierungsvorschlag für Seite 3, Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit:

Das Gehrecht wird im Interesse der Allgemeinheit und im Interesse jedes einzelnen Bürgers Kleinmachnows begründet. Bei einer Beeinträchtigung des Rechts durch die Vertragsparteien oder durch Dritte kann jeder Bürger vor dem Verwaltungsgericht klagen. Dasselbe Recht steht ihm auch zu, wenn die Vertragsparteien das Recht durch Vertragsänderung beeinträchtigen oder aufheben.

 

Frau Storch-  zu Protokoll

1.     Das Problem des Gehrechts hatten wir bei der BBIS. Herr Hurnik hatte angeregt, dass dort ein Schild angebracht wird, auf dem für jedermann gut lesbar die Modalitäten und Zeiten zur Querung des Schulgrundstücks erkennbar sind. Das sollte auch hier mit aufgenommen werden.

2.     Die Regelung des § 7 des Vertragsentwurfes sollte so präzisiert werden, dass z. B. durch den Begriff „Rohbauabnahme“ klargestellt wird, wann das Bestandsgebäude als fertig einzuordnen ist und wann demzufolge mit den Neubauten begonnen werden darf.

 

Herr Grubert

Sichert zu, dass eine entsprechende Präzisierung erfolgt und der Vertragsentwurf vor Beschlussfassung den Gremien zunächst zu Information vorgelegt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt