Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2)        Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 3 und 4) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3)        Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

 

4)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 006/17 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Ich habe jetzt doch einige Bauchschmerzen mit der vorgesehenen Zuwegung vom Hochwald aus. Da hatte ja in der Dezembersitzung der Gemeindevertretung ein Anwohner gefragt, ob von der Hochwaldseite aus auch Verkehr erfolgen soll. Daraufhin haben Sie, Herr Grubert, gesagt, dass es wohl nicht so ist, lediglich Baustellenverkehr. Jetzt habe ich in den Unterlagen gelesen und im Bauausschuss wurde es ja auch behandelt, dass der Lieferverkehr und der Entsorgungsverkehr vom Hochwald aus erfolgen sollen, so habe ich das jedenfalls interpretiert. Damit bin ich nicht einverstanden. Damit wird eine breite Schneise in den jetzt vorhandenen Wald geschlagen. Und für ein Müllfahrzeug muss das ordentlich ausgebaut werden. Ich bitte, nochmals zu prüfen, ob man eine Umfahrung um das Torhaus vornimmt, so dass dieser Verkehr nicht über den Hochwald erfolgen muss.“

 

Herr Grubert erklärt,

dass er die Antwort in der Gemeindevertretersitzung darauf bezogen hat, dass Besucherverkehr und Anwohner nicht von der anderen Seite kommen dürfen. Selbst bei der alten Hotelplanung war es so, dass die Zufahrt von Feuerwehr-, Krankenwagen- und Müllfahrzeugen über den Hochwald erfolgen soll. Für den normalen Lieferverkehr sollte es eventuell nicht über den Hochwald gehen. Da wurde nichts geändert. Anders geht das gar nicht. Ansonsten müssten zu große Schneisen in den Wald geschlagen werden. Da kann auch nichts mehr geprüft werden. Das war immer Ausgangspunkt, da gibt es keine Veränderung zum alten Bebauungsplan.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Das sehe ich anders.“


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 006/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 23.02.2017 zu setzen.