Sitzung: 06.02.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 006/17
1) Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.
2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 3 und 4)
sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3)
Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 006/17
beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Ich habe jetzt doch einige Bauchschmerzen mit der vorgesehenen
Zuwegung vom Hochwald aus. Da hatte ja in der Dezembersitzung der Gemeindevertretung
ein Anwohner gefragt, ob von der Hochwaldseite aus auch Verkehr erfolgen soll.
Daraufhin haben Sie, Herr Grubert, gesagt, dass es wohl nicht so ist, lediglich
Baustellenverkehr. Jetzt habe ich in den Unterlagen gelesen und im Bauausschuss
wurde es ja auch behandelt, dass der Lieferverkehr und der Entsorgungsverkehr
vom Hochwald aus erfolgen sollen, so habe ich das jedenfalls interpretiert.
Damit bin ich nicht einverstanden. Damit wird eine breite Schneise in den jetzt
vorhandenen Wald geschlagen. Und für ein Müllfahrzeug muss das ordentlich
ausgebaut werden. Ich bitte, nochmals zu prüfen, ob man eine Umfahrung um das
Torhaus vornimmt, so dass dieser Verkehr nicht über den Hochwald erfolgen
muss.“
Herr Grubert erklärt,
dass er die Antwort in der Gemeindevertretersitzung darauf bezogen hat,
dass Besucherverkehr und Anwohner nicht von der anderen Seite kommen dürfen.
Selbst bei der alten Hotelplanung war es so, dass die Zufahrt von Feuerwehr-,
Krankenwagen- und Müllfahrzeugen über den Hochwald erfolgen soll. Für den
normalen Lieferverkehr sollte es eventuell nicht über den Hochwald gehen. Da
wurde nichts geändert. Anders geht das gar nicht. Ansonsten müssten zu große
Schneisen in den Wald geschlagen werden. Da kann auch nichts mehr geprüft
werden. Das war immer Ausgangspunkt, da gibt es keine Veränderung zum alten
Bebauungsplan.
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Das sehe ich anders.“
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 006/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
23.02.2017 zu setzen.