Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der zwischen dem Eigentümer der Neuen Hakeburg und der Gemeinde bestehende Städtebauliche Vertrag UR-Nr. Fl 1040/2009 vom 07.10.2009 ist zu ändern. Mit der Änderung sollen insbesondere die Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 007/16/2 vom 20.07.2016 (vgl. Anlage 2), dem Workshop-Verfahren zur ergänzenden Wohnbebauung westlich der denkmalgeschützten Burganlage und dem inzwischen erarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf ergeben.

 

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes zur 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages (vgl. Anlage 3) Verhandlungen mit dem Eigentümer aufzunehmen. Der Vertrag ist der Gemeindevertretung kurzfristig, in jedem Fall aber vor der abschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 016/17 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Herr Templin

 

 

         Auf Anregung von Frau Scheib sagt Herr Grubert eine Information zum Innenausbau als auch zum gesamten Bauvorhaben, insbesondere was die denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten betriff, zu.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 016/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 23.02.2017 zu setzen.