Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dar­gestellt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger öffentlicher Be­lange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellung­nahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 

 

Anlagen

·       Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-08

Abwägungsmaterialien:

·       Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 22.11. – 23.12.2016)

·       Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum November/Dezember 2016)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch Herrn Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Scheib – Rückverweisung in den Bauausschuss

Herr Bültermann spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 030/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Gutheins

Herr Schubert

Frau Scheib

Frau Schwarzkopf

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Ich werde mit einem Goethe-Wort beginnen „Du gleichst dem Geist, den Du begreifst, sagte der Erdgeist zu Faust“.

Das ist meine Entgegnung auf das, was Herr Bültermann gesagt hat. Er unterstellt hat, wenn man Kritik an bestimmten fehlenden Daten bei dieser Entscheidung über den Flächennutzungsplan hat, dass damit noch ganz andere Dinge beabsichtigt sind. So ist das vielleicht bei Ihnen, bei uns ist das nicht so. Schon allein die kritischen Anmerkungen zur Frage der Sportplatzverlagerung hat, schön das die Verwaltung so schnell gearbeitet hat, doch auf jeden Fall zu einer Verbesserung beigetragen. Wenn Sie dieses insistieren darauf, dass man das beachtet überhaupt, dass man überhaupt die Auswirkungen dieses Lärmgutachtens zur Kenntnis nimmt und überdenkt, als Penetranz bezeichnen, dann kann ich Ihnen nur gleichermaßen zurückgeben, dass ich so etwas mit Ignoranz gleichsetze. Denn diese Entscheidung über den Flächennutzungsplan, der keine Rechtskraft schafft, sondern der vorbereitende Bauplanung ist, aus der die Bebauungspläne abgeleitet werden sollen, stellt für Kleinmachnow, und da werden Sie mir vielleicht Recht geben, doch eine sehr wichtige Entscheidung dar. Es ist keine Kleinigkeit. Wir ändern unser Entwicklungsziel für dieses Gebiet, indem wir bei Flächen von Gewerbenutzung in Wohnnutzung umstellen. Gleichzeitig bauen wir ein Wohngebiet an die Hauptlärmquelle in Kleinmachnow, die Autobahn, heran. Damit haben wir, und dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, nicht mehr die Möglichkeit, auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei dieser Autobahn zu drängen, weil wir dieses Wohngebiet ja bei bestehender Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h da heranbauen. Das ist schon eine relevante Aussage. Gleichzeitig sagen wir in unserer zukünftigen Planung, dass wir es für wünschenswert ansehen, an dieser Stelle Wohnnutzung zu ermöglichen. Das auf Basis eines Lärmschutzgutachtens, was aktiven Lärmschutz für Teile dieser Wohnanlagen, die wir sonst nur von den von Fluglärm Betroffenen ansehen und das ohne, dass das in dieser Abwägung von uns Gemeindevertretern überhaupt berücksichtigt werden konnte, denn diese Vorlage ist ja im Bauausschuss deswegen nicht behandelt worden, weil das in der Abwägung schon zitierte Lärmgutachten noch gar nicht vorlag. Das ist nicht transparent und meines Erachtens und den Bürgern auch nicht vermittelbar. Und da gebe ich Ihnen Recht, Herr Bültermann, es ist eine politische Entscheidung, ob wir an dieser Stelle Wohnbebauung haben wollen oder nicht. Wer dafür ist, dem sollte doch daran gelegen sein, dass tatsächlich die Konsequenzen ausreichend auch vorher da sind, weil er hat ja seine Entscheidung auch auf Basis von Informationen getroffen, und ich möchte zukünftig nicht hören, wenn es dann realisiert wird, dass man nicht ahnen konnte, dass die Wohnqualität an dieser Stelle so eingeschränkt ist, denn auch das legen wir in dieser Planung fest, dass nämlich der Hauptprofiteur von der Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen ein Privater ist. Da wird auch nicht sozial gebaut werden und dass der Gebäudeteile für Wohnbebauung, die wir auf Gemeindegrund für soziale Zwecke, also mit Mietpreisbindung, einsetzen, diesem privaten Wohngebiet auch noch als Lärmschutzwand dienen. Das finde ich schon ein wenig zynisch und man sollte das so entsprechend auch darstellen. Weiterhin haben wir in der Diskussion zum Lärmgutachten festgestellt, dass es fehlerhaft war. Die Fehlerhaftigkeit der Lärmgutachterin ist der Verwaltung nicht aufgefallen. Auch dazu bedurfte es erstmal eine Prüfung von unserer Seite. Mit unserer Seite meine ich Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner. Das alles wollen wir hier in einem Abwägungsbeschluss schon erwogen sehen. Nun können Sie sagen, Herr Bültermann, was immer die Verwaltung schreibt, es ist wohlgeschrieben, ich brauche es gar nicht nachlesen und kein Bürger soll sich darüber beklagen, dass das, was die Verwaltung schreibt, dass das auch jeweils richtig sein soll. Ein Punkt, der ist nicht so relevant, der ist mir aber aufgefallen. In der Abwägung, das ist eine Abwägung auf den Landkreis hin, steht z. B. der Satz: „Der Anteil an Grünfläche südlich Stahnsdorfer Damm wird vergleichsweise geringer, dafür entstehen eine grün geprägte Fläche für Spiel- und Sportanlagen sowie nördlich Stahnsdorfer Damm mehr Waldfläche.“ Jetzt haben wir gerade vorher gehört, dass diese grün geprägte Fläche farblich grün ist, denn es soll ja ein Kunstrasenplatz sein. Das ist eine Aussage, zu der Sie offensichtlich sagen, jawohl, das ist eine Aussage, wie man den Bürgern entgegentreten kann. Ich finde es ein Unding, ohne Behandlung im Bauausschuss und ohne die weiteren Konsequenzen dieses Lärmgutachtens berücksichtigt zu haben, diesen Flächennutzungsplan als Ausdruck unserer zukünftigen Planungsfähigkeit hier zu beschließen. Deshalb lehnen wir den ab.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 030/17 beteiligen sich:

Herr Schubert

Herr Templin

Herr Bültermann

Herr Warnick

Frau Schwarzkopf

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Singer – Ende der Aussprache

Frau Storch spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Ø  Antrag der Fraktion BIK auf namentliche Abstimmung.

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 030/17

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Bastians-Osthaus, Dr. Uda

 

X

 

Baumgraß, Holger

X

 

 

Brammer, Viktoria

X

 

 

Bültermann, Bernd

X

 

 

Christall, John

X

 

 

 

 

 

 

Dettke, Martina

X

 

 

Grubert, Michael

X

 

 

Gutheins, Norbert

 

X

 

Heilmann, Kathrin

 

X

 

Hurnik, Markus

 

X

 

 

 

 

 

Kimpfel, Dr. Kornelia

-

-

-

Kreemke, Wolfgang

X

 

 

Krüger, Bernd

 

X

 

Liebrenz, Henry

X

 

 

Martens, Michael

X

 

 

 

 

 

 

Nieter, Wolfgang

 

X

 

Oeff, Alan

-

-

-

Sahlmann, Barbara

-

-

-

Scheib, Angelika

 

X

 

Schramm, Raoul

X

 

 

 

 

 

 

Schubert, Matthias

X

 

 

Schulz, Kersting, Maximilian

X

 

 

Schwarzkopf, Andrea

 

X

 

Singer, Thomas

X

 

 

Storch, Katharina

 

X

 

 

 

 

 

Tauscher, Maximilian

 

X

 

Templin, Roland

 

X

 

Warnick, Klaus-Jürgen

X

 

 

Wolschon, Jörg Wolfram

X

 

 

gesamt

15

11

0

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 030/17:

Die DS-Nr. 030/17 wird mehrheitlich beschlossen.