Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen erweitert. Er soll damit den in Anlage 1 ge­kennzeichneten Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungs­bereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anlage 3 vorliegenden Fassung gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“

·       Geltungsbereich mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand 16.12.2010 (Schraffur)

·       Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-045, Teil A – Planzeichnung

Nur zur Information:

·       Auszug aus dem Bebauungskonzept des Grundstückseigentümers Machnower Schleuse 1‑17, Stand 03/2016, überlagert mit aus städtebaulichen Gründen angepassten Baukörperfestsetzungen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch Herrn Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 032/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 032/17:

Die DS-Nr. 032/17 wird einstimmig beschlossen.