Sitzung: 06.04.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 032/17
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die in Anlage 2 durch Schraffur
hervorgehobenen Flächen erweitert. Er soll damit den in Anlage 1 gekennzeichneten
Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches
ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anlage 3
vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“
·
Geltungsbereich
mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand
16.12.2010 (Schraffur)
·
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-045, Teil A – Planzeichnung
Nur zur
Information:
·
Auszug
aus dem Bebauungskonzept des Grundstückseigentümers Machnower Schleuse 1‑17,
Stand 03/2016, überlagert mit aus städtebaulichen Gründen angepassten
Baukörperfestsetzungen
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch Herrn Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 032/17 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 032/17:
Die DS-Nr. 032/17 wird einstimmig beschlossen.