Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetz­buch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Mittebruch 3.

2.     Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgender Maßgabe fachbehördlich befürwortet:

-          Die noch anzupflanzenden zwei Bäume (gemäß Pflanzliste) haben einen Stammumfang von mindestens 16 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, aufzuweisen. Die Bäume sind zu erhalten und ggf. zu ersetzen.

-          Das Vorhaben entspricht im Übrigen den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“. Es ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.

3.     Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgaben das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 066/17 wird einstimmig zugestimmt.