Sitzung: 18.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 139/17
Beschlussvorschlag:
1)
Für
eine ca. 4.300 m² große Fläche östlich der Fahrenheitstraße und nördlich des
Grundstückes Fahrenheitstraße 6 (vgl. Anlage
1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ aufgestellt werden. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2)
Der
Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2
„Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 2) ersetzen und folgendermaßen ändern: Die
momentan noch mögliche Höhe bei Neubauten von bis zu VI Vollgeschossen und
maximal 22,00 m wird auf höchstens IV Geschosse mit maximal 16,00 m reduziert.
Entsprechend wird die bislang festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4 minimiert. Eine
Textliche Festsetzung zur gestalterischen Ausführung des vierten Geschosses als
Staffelgeschoss wird ergänzt (vgl. Anlage 3).
3) Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr. 139/17
beteiligen sich:
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
- Frau Storch
- Frau Sahlmann
- Herr Warnick
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 139/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
28.09.2017 zu setzen.