Beschlussvorschlag:

1)        Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art2 Abs3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ‑ BauGB –

den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen) und
Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2)        Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)        Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 130/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 14.12.2017 zu setzen.