Der Bürgermeister wird beauftragt, den am 29.04.2004 beschlossenen
„Maßnahmeplan Verkehrskonzept“ zu aktualisieren und die noch offenen Punkte in
das sich in Bearbeitung befindliche integrierte Gesamtverkehrskonzept
einzubinden.
Ø Der Antrag wird durch den Einreicher zurückgezogen.