Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3

1)        Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung

-       eines Großspielfeldes in den Abmessungen 105 m x 68 m inklusive Ballfangzaun, Flutlichtanlage und Sitzstufenanlage,

-       von Stellplätzen für Fahrräder und Kfz einschließlich ihrer Zufahrten,

-       der medientechnischen Erschließungsanlagen und

-       der Grundstückseinfriedung

auf dem ca. 16.780 m² großen Grundstück, Flur 1, Flurstück 2768 (teilweise) am Dreilindener Weg in Kleinmachnow zu.

Die Kosten für die vorstehend genannte Teilmaßnahme belaufen sich auf 1.700.000 EUR.

 

2)        Zur Deckung der Kosten ist im Haushalt 2018 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 EUR bereitzustellen, die im Haushaltsjahr 2019 fällig wird.

 

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, für die erforderlichen Umkleide- und Sanitäranlagen (Funktionsgebäude) zeitnah einen zusätzlichen Errichtungsbeschluss vorzubereiten (Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sportplatz am Dreilindener Weg, Teilmaßnahme 2).

 


Frau Konrad führt in die Beschlussvorlage ein. Herr Adam vom beauftragten Planungsbüro Marcel Adam Landschaftsarchitekten ergänzt, insbesondere zu den Kosten der Maßnahme.

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll:

Zwischen der Vorplanung und der Entwurfsplanung kann es im Grunde genommen nur eine Differenz von plus höchstens 15 % geben. Ist das richtig?

Die Richtlinie besagt, dass zwischen der Vorplanung und der Entwurfsplanung eine Kostensteigerung von maximal 15 % berechnet werden kann.

Herr Adam antwortet, dass eine Abweichung zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung nicht mehr als 15 % betragen soll. Bei der Kostenschätzung von Oktober 2017 handelt es sich allerdings eher um eine Kostenannahme. Eine Kostenschätzung hätte auf Grundlage einer Vorplanung angefertigt werden müssen, die es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht gab.

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales schlägt folgende bereits im Bauausschuss vom 22.01.2018 formulierte Maßgabe vor:

 

1.              Im Betreff der Beschlussvorlage soll anstatt „Sportplatz“ das Wort „Fußballtrainingsplatz“ verwendet werden.

2.              Die Kosten des Bauvorhabens müssen drastisch reduziert werden, durch Wegfall:

a)            des Multifunktionsplatzes,

b)            der Laufbahn und

c)             weiterer Einsparungen sowie

d)            Einsparung beim Volumen und beim Standard des Sanitär- und Umkleidegebäudes in Abstimmung mit dem Verein „RSV Eintracht“.

 

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Frau Richel, Herr Bültermann, Frau Dettke, Frau Winde, Frau Schwarzkopf, Herr Templin, Herr Grundwaldt, Frau Konrad, Frau Weger und Herr Nieter.


Abstimmungsergebnis zur Maßgabe:

2 Zustimmungen/3 Ablehnungen/2 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage ohne Maßgabe:

1 Zustimmungen/3 Ablehnungen/3 Enthaltung – mehrheitlich abgelehnt