Beschluss: mehrheitlich abgelehnt mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung

-       eines Großspielfeldes in den Abmessungen 105 m x 68 m inklusive Ballfangzaun, Flutlichtanlage und Sitzstufenanlage,

-       von Stellplätzen für Fahrräder und Kfz einschließlich ihrer Zufahrten,

-       der medientechnischen Erschließungsanlagen und

-       der Grundstückseinfriedung

auf dem ca. 16.780 m² großen Grundstück, Flur 1, Flurstück 2768 (teilweise) am Dreilindener Weg in Kleinmachnow zu.

Die Kosten für die vorstehend genannte Teilmaßnahme belaufen sich auf 1.700.000 EUR.

 

2)        Zur Deckung der Kosten ist im Haushalt 2018 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 EUR bereitzustellen, die im Haushaltsjahr 2019 fällig wird.

 

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, für die erforderlichen Umkleide- und Sanitäranlagen (Funktionsgebäude) zeitnah einen zusätzlichen Errichtungsbeschluss vorzubereiten (Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sportplatz am Dreilindener Weg, Teilmaßnahme 2).


Herr Grunwaldt, Vorsitzender des Regionalen Sportvereins 1949 e. V., ist anwesend. Herr Grubert begrüßt ihn.

 

Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage:

Der Beschlussvorschlag, der vorliegt, wurde auch in allen Fachausschüssen behandelt. Im Bauausschuss gab es eine Maßgabe. Die Maßgabe aus dem Bauausschuss und die Beratungsergebnisse aus dem Finanzausschuss sowie SKS-Ausschuss wurden von der Verwaltung zum Anlass genommen, nochmals gemeinsam mit den Planungsbüros nach Einsparmöglichkeiten zu suchen (Wegfall des Multifunktionsplatzes, Wegfall der Laufbahn, Einsparungen beim Sanitärgebäude). Das Ergebnis erhielten Sie mit Schreiben nebst Anlagen vom 09.02.2018. In diesem Zusammenhang wurde auch der neue Sportplatz in Michendorf (ohne Sanitärgebäude) besichtigt und die Kosten verglichen. Sie sind annähernd gleich, wobei Michendorf keine Förderung erhalten hat. Dieser Sportplatz ist fast identisch mit diesem hier. Ziel ist es heute, für die Gemeindevertretung eine gemeinsam erarbeitete Beschlussvorlage zu empfehlen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 200/17 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Frau Sahlmann

- Herr Martens

- Herr Gutheins

- Herr Warnick

- Herr Schubert

- Herr Templin

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Das Verfahren, wie es im Bauausschuss gelaufen ist, kritisiere ich total – wie sich Herr Schubert zusammen mit Frau Scheib vorne im Zwiegespräch immer wieder auf neue Dinge geeinigt haben, und wie die Mitglieder des Ausschusses das dann einfach abnicken konnten oder auch nicht. Das war in meinem Dafürhalten keine Änderung mehr, sondern ein neuer Beschlussvorschlag, der daraus entstand. Es hieß plötzlich nicht mehr Sportplatz, sondern Fußballtrainingsplatz. So kann man das nicht machen. Die Mitglieder so zu überfahren und wir sollen dazu heute auch noch ja sagen, ich jedenfalls nicht.“

 

Herr Grubert

weist darauf hin, dass es dazu der Geschäftsordnung entsprechend zur Gemeindevertretung eine Vorlage. Dann gibt es für alle Mitglieder der Gemeindevertretung die Möglichkeit, sich noch rechtzeitig abzustimmen. Da sich durch die Fachausschüsse bis zur Gemeindevertretung etwas ändert, ist öfter der Fall.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

1. Im Betreff der Beschlussvorlage soll anstatt „Sportplatz“ das Wort „Fußballtrainingsplatz“ verwendet werden.

2. Die Kosten des Bauvorhabens müssen drastisch reduziert werden, durch Wegfall:

a) des Multifunktionsplatzes,

b) der Laufbahn und

c) weitere Einsparungen sowie

d) Einsparung beim Volumen und beim Standard des Sanitär- und Umkleidegebäudes in Abstimmung mit dem Verein „RSV Eintracht“.

         Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis der Beratung hält Herr Grubert fest und schlägt folgenden Vorgehensweise vor:

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt. Zur Gemeindevertretung wird eine DS-Nr. 200/17/1 eingebracht, die dann Einsparmöglichkeiten beinhaltet, wie u. a. die Zurückstellung des Sanitärgebäudes mit einer genaueren Untersuchung, wie weiter verfahren werden kann. Wegen der in Aussicht stehenden Fördermittel wird die Planung für das Bauvorhaben –Errichtung eines Sportplatzes mit Beleuchtung und Stellplätzen- weitergeführt.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 200/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.02.2018 zu setzen.

Die Maßgabe hat Zustimmung gefunden.