1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB, den Bebauungsplan KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“, bestehend aus

Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2.    Die Begründung i. d. F. vom 16.04.2018 wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·         Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“

Bebauungsplan KLM-BP-050 (Stand: 16.04.2018), bestehend aus:

·         Teil A ‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·         Teil B ‑ Textliche Festsetzungen

·         Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-050

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 028/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 028/18:

Die DS-Nr. 028/18 wird einstimmig beschlossen.