Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Für das Grundstück Kanalweg 4 - vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2)        Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Kanalweg 4 geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungs­plan KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans der Vor­haben­trägerin (Antragstellerin) aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Der Vorentwurf ist der Gemeinde­vertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 061/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.06.2018 zu setzen.