Sitzung: 11.06.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 061/18
1)
Für
das Grundstück Kanalweg 4 - vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-003 „Kanalweg
4“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
2)
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Kanalweg 4
geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-044 ersetzen
und insoweit ändern.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und
Erschließungsplans der Vorhabenträgerin (Antragstellerin) aufgegriffen und
weiterentwickelt werden.
Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung
zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 061/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
28.06.2018 zu setzen.