Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die Änderung soll sich darauf beschränken, auf der Grünfläche, bisherige Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ des Flurstückes 132 der Flur 1 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) künftig ein Gerätehaus mit einer Grundfläche von max. 50 m² und einer Höhe von ca. 3 m zulassen zu können.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Piecha, stellv. Bürgermeister, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 065/18 beteiligen sich:

- Herr Schubert

- Herr Gutheins

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Wir haben uns im Bauausschuss tatsächlich dreimal und auch sehr lange damit beschäftigt haben, und ich finde das nicht in Ordnung, dass wir unsere Zeit verschwenden wegen eines privaten Eigentümers von Grundstücken, der eine private Grünfläche hat und wir uns darüber Gedanken machen, wie er diese Grünfläche doch bebauen kann.“

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

In den Bebauungsplanentwurf ist eine Textliche Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufzunehmen (bedingte Festsetzung):

Die Nutzung des künftig zulässigen Gerätehauses soll unzulässig werden, wenn die Flurstücke 132, 133 und 134 der Flur 1 nicht mehr im Bestandsverzeichnis des Grundbuches von Kleinmachnow unter einer laufenden Nummer geführt werden. Es soll dann ausschließlich die Textliche Festsetzung Nr. 2.2 gelten.

         Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Maßgabe mehrheitlich zu.


Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der gefassten Maßgabe mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 065/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.06.2018 zu setzen.