1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die Änderung soll sich darauf beschränken, auf der Grünfläche, bisherige Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ des Flurstückes 132 der Flur 1 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) künftig ein Gerätehaus mit einer Grundfläche von max. 50 m² und einer Höhe von ca. 3 m zulassen zu können.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

In den Bebauungsplanentwurf ist eine textliche Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufzunehmen (bedingte Festsetzung):

Die Nutzung des künftig zulässigen Gerätehauses soll unzulässig werden, wenn die Flurstücke 132, 133 und 134 der Flur 1 nicht mehr im Bestandsverzeichnis des Grundbuches von Kleinmachnow unter einer laufenden Nummer geführt werden. Es soll dann ausschließlich die textliche Festsetzung Nr. 2.2 gelten.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 15.05.2018 mit zugehörigen Unterlagen

·       Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-021 (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)

·       Auszug aus der Begründung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-021

Nur zur Information:

·       Auszug Fachinformationsnummer: BAU 004/18 (ohne Anlagen)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 065/18 mit Maßgabe beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Schwarzkopf

Herr Schramm

Herr Schubert

Herr Templin

Herr Kreemke

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Geschäftsordnungsantrag des Vorsitzenden der Gemeindevertretung – Ende der Aussprache

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 065/18 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 065/18 mit Maßgabe wird mehrheitlich abgelehnt.