Sitzung: 28.06.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt mit Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 065/18
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die Änderung soll sich darauf beschränken, auf der Grünfläche, bisherige Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ des Flurstückes 132 der Flur 1 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) künftig ein Gerätehaus mit einer Grundfläche von max. 50 m² und einer Höhe von ca. 3 m zulassen zu können.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Maßgabe des Hauptausschusses
In den Bebauungsplanentwurf ist eine textliche Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufzunehmen (bedingte Festsetzung):
Die Nutzung des künftig zulässigen Gerätehauses soll unzulässig werden, wenn die Flurstücke 132, 133 und 134 der Flur 1 nicht mehr im Bestandsverzeichnis des Grundbuches von Kleinmachnow unter einer laufenden Nummer geführt werden. Es soll dann ausschließlich die textliche Festsetzung Nr. 2.2 gelten.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“
· Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 15.05.2018 mit zugehörigen Unterlagen
· Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-021 (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
· Auszug aus der Begründung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-021
Nur zur Information:
· Auszug Fachinformationsnummer: BAU 004/18 (ohne Anlagen)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 065/18 mit Maßgabe beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Schwarzkopf
Herr Schramm
Herr Schubert
Herr Templin
Herr Kreemke
Frau Dr. Kimpfel
Geschäftsordnungsantrag des Vorsitzenden der Gemeindevertretung – Ende
der Aussprache
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.
Abstimmung zur DS-Nr. 065/18 mit Maßgabe:
Die DS-Nr. 065/18 mit Maßgabe
wird mehrheitlich abgelehnt.