Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt ab 18.40 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Schubert

Es liegt ein Antrag auf Rederecht von Herrn Prof. Dr. Martin Hildebrand-Nilshon als Vertreter der Bürgerinitiative Sommerfeldsiedlung vor.

 

Seitens der Mitglieder des Bauausschusses gibt es keine Einwände gegen das beantragte Rederecht.

 

Herr Prof. Dr. Hildebrand-Nilshon, Rederecht

übergibt seinen Redebeitrag auch in schriftlicher Form und erläutert die Punkte 1-5.

(Der Beitrag wird der Niederschrift der heutigen Sitzung noch einmal beigefügt.)

 

Herr Ernsting

Die Verwaltung ist an einer Beschlussfassung interessiert, auf deren Grundlage verlässlich mit der Entwurfsplanung begonnen werden kann. Der bereits vorliegende Beschluss vom Mai 2018 sagt aus, dass eine Vermessung und die Baugrunduntersuchung durchgeführt werden dürfen. Beide Leistungen, Voraussetzung für jede weitere Planung, sind inzwischen beauftragt.

Ein wichtiges Argument in den bisher geführten Diskussionen ist immer der Siedlungscharakter aus der Entstehungszeit der Sommerfeldsiedlung. Dabei geht gelegentlich unter, dass wesentlich für den Charakter in den 1930er Jahren die weitgehende Abwesenheit von Kraftfahrzeugen war. Wenn wir dem ursprünglichen Charakter der Siedlung tatsächlich glaubwürdig nahekommen wollten, so müssten wir als Verwaltung die öffentlichen Straßenverkehrsflächen autofrei planen. Die Straßen waren seinerzeit nicht als Parkraum konzipiert.

Herr Ernsting erläutert weiter an Hand einer Präsentation.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Uns liegt eine Unterlage vor, die mit viel Mühe erarbeitet wurde und dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten, die daran mitgearbeitet haben. Aber es scheinen mir einige Dinge nicht gelöst zu sein. Gut gelöst ist, dass die Geometrie eingehalten wird und dass wir weiterhin eine offene Entwässerung haben.

Ich bin geboren in dieser Siedlung, wohne hier immer noch und fühle mich wohl, auch deshalb, weil es einen bestimmten Siedlungscharakter der Sommerfeldsiedlung gibt. Wir haben eine Gestaltungssatzung für die Häuser und ich hätte mir gewünscht, es gäbe auch eine Gestaltungssatzung für den Straßenraum. Auf diesen Punkt hätte man vielleicht ein bisschen Wert legen können.

Ziemlich entsetzt war ich, als ich die Unterlagen bekam und sah, dass es im Unterschied zur Beschlussvorlage im Mai jetzt keine einzeln begrenzten Flächen, sondern durchgezogene Streifen mit diesen Rasenrippenplatten gibt. Damit legitimiert man das, was jahrelang nicht gewollt war und lediglich geduldet wurde, dass nämlich zahlreiche Autos entlang der Straße auf dem Gehweg parken und die Eigentümer leider nicht bereit sind, ihre 1-2  Fahrzeuge auf das eigene Grundstücke zu stellen.

Ich hätte mir vorgestellt, dass man hier eine Stellplatzsatzung erarbeitet, so wie es in allen B-Plan-Gebieten üblich ist, dass jeder Bürger mindestens 1-2 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen hat. Dann hätten wir das Problem nicht. Darüber kann man immer noch nachdenken. Das ist die eine Seite.

Hinsichtlich des Gehstreifens, dem Seitenbereich 1, und das ist mein weiterer Punkt, stimme ich voll mit der Bürgerinitiative überein. Wegen des Siedlungscharakters und der Umweltverträglichkeit sollten keine Betonplatten, sondern eine wassergebundene Decke eingebaut werden. Betonplatten sind meiner Meinung nach auch nicht barrierefreier als eine wassergebundene Decke, die einigermaßen gepflegt wird. Da könnte man bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Herrn Hannemann nachfragen. Im Park Sanssouci gibt es zahlreiche wassergebundene Wege, die befahren werden von Wartungs- und kleinen Elektrofahrzeugen. Diese Wege sind in Ordnung und es gibt viele Leute, die dort problemlos mit Rollatoren und Rollstühlen fahren.

Ich habe noch einmal nachgelesen in DS-089/17 vom 30.05.2017 zu barrierefreien Gehwegen. Darin ist nicht definiert, welche Befestigung als barrierefrei angesehen wird.

Schließlich noch zu den Sammelstraßen. Dazu heißt es jetzt im Beschlussvorschlag:

„Markierung einer maximal möglichen Anzahl von Stellplätze“. Das wiederspricht unserem Verkehrskonzept. Nach dem Verkehrskonzept sollen Stellplätze auf Besucher begrenzt werden. Das ergibt eine geringere Zahl, da wird sogar der Faktor 0,14 pro Grundstück genannt. Danach hätten wir in den Nebenstraßen nur ca. 14 Stellplätze und in den Sammelstraßen bedeutend weniger als maximal möglich. Auch das möchte ich noch einmal zu bedenken geben.

 

Frau Storch – Änderungsvorschlag

Punkt 3) [ergänzt]: Im Rahmen der Entwurfsplanung sind zur Ausbildung

a) der Fahrbahnkonstruktion die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“,

b) des Parkstreifens (Seitenbereich 2) die beiden Varianten „wassergebundene Decke“ und „Rasenrippenplatten“ sowie

c) der Straßenbeleuchtung die beiden Varianten „Schinkel-Leuchte“ und „Rostocker Straßenleuchte nachempfunden“

hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsvorschlag:

3 Zustimmungen / 4 Ablehnungen/ 1 Enthaltung – mehrheitlich abgelehnt

 

Frau Scheib - Maßgabe

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen:

Zusätzlich zu der hier vorliegenden eher technisch orientierten Planungsvorgabe ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungswille für den Siedlungscharakter und für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2 nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.

 

Abstimmung zur Maßgabe:

6 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Herr Krüger, Herr Fischer, Herr Wolschon, Herr Sahlmann, Herr Ernsting, Herr Kreemke, Herr Prof. Sommer, Herr Liebrenz

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Es sollte eine Satzung erarbeitet werden, die regelt, dass Stellplätze hergestellt und die versiegelten Flächen auf ein gewisses Maß begrenzt werden. Bisher könnte hier jeder sein ganzes Grundstück zubetonieren, da es keine Festsetzung gibt wie in einem Bebauungsplan, sondern lediglich eine Gestaltungssatzung.


Abstimmung zur DS-Nr. 086/18 mit Maßgabe:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen