Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1)        Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2)        Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.

3)        Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.


Herr Prof.-Dr. Martin Hildebrand-Nilshon nimmt sein Rederecht wahr (s. Anlage 2).

Herr Dr. Prüger erläutert die Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Laternen grundsätzlich erneuern
  • Schinkelleuchten (Anschaffung, Kosten, Unterhaltung) untersuchen
  • durch technische Maßnahmen beidseitiges Parken in der Straße Feldfichten verhindern
  • kein befestigter Parkstreifen in den Nebenstraßen
  • keine Betonplatten auf der Gehwegseite (keine Zerstörung des Siedlungscharakters)
  • Bordhöhen von 8 cm zu niedrig
  • Variante 4/3/2 favorisiert
  • Reduzierung des Autobestandes auf öffentlichen Flächen
  • Gestaltungssatzung erweitern/ändern

 

Der UVO-Ausschuss empfiehlt folgende Maßgaben:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt (redaktionell geändert), für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

 

  1. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzuneh-men. (hier keine Änderung)

 

  1. Zur Ausbildung der

 

a) Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“

    und zur Ausbildung der

 

b) beiden Seitenbereiche die Varianten „wassergebundene Decke“

    und „nicht wassergebundene Decke“

 

hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu

untersuchen.

 

Abstimmung der Maßgabe: 6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen

 

4.       Zusätzlich zu der hier vorliegenden eher technisch orientierten Planungsvorgabe ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungswille für den Siedlungscharakter und für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2 nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen (Übernahme der Maßgabe aus dem Bau-Ausschuss).

 

Abstimmung der Maßgabe: 6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen

Abstimmung der DS-Nr. 086/18 mit den Maßgaben:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau K. Heilmann, Herr Sahlmann, Herr Wolschon, Frau Storch, Herr Gutheins, Frau Sahlmann, Herr Weis