Beschlussvorschlag:

1)        Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2)        Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.

3)        Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt, auch hinsichtlich der Befangenheitsfrage. Laut Schreiben der Kommunalaufsicht kann man davon ausgehen, dass im Stadium des Grundsatzbeschlusses keine Befangenheit besteht. Es kann sich aber jeder für befangen erklären, wenn er meint, dass er befangen ist. Zur Gemeindevertretersitzung kann dazu nochmals diskutiert werden.

 

Aussprache zur DS-Nr. 086/18 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Schwarzkopft

- Herr Schubert

- Herr Warnick

- Herr Bültermann

- Frau Scheib

- Herr Gutheins

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Martens

 

•In der Diskussion kommt zum Ausdruck, dass zum Teil die Auffassung vertreten wird, mit einer Muster- bzw. Modellstraße zu beginnen, um die beiden Befestigungsvarianten zu prüfen. Dazu wird die Straße –Meisenbusch- vorgeschlagen. So könnte man nach 2 bis 3 Jahren eine Auswertung über die entstandenen Instandhaltungskosten vornehmen, und dann mit den weiteren Planungen fortfahren. Dazu wird zur Gemeindevertretersitzung am 20.09.2018 ein Änderungsantrag eingereicht.

 

Maßgabe des Hauptausschusses (Übernahme der Maßgabe des UVO-Ausschusses, Übernahme der Maßgabe des Finanzausschusses, Punkt c):

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen/zu ändern:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

 

  1. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen. (hier keine Änderung)

 

  1. Zur Ausbildung der

a) Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“

    und zur Ausbildung der

 

b) beiden Seitenbereiche die Varianten „wassergebundene Decke“ und „nicht

     wassergebundene Decke“

 

c) der Straßenbeleuchtung sind im Rahmen der Entwurfsplanung die

     beiden Varianten „Schinkel-Leuchte“ und „Rostocker Straßenleuchte“

     nachempfunden

hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten

zu untersuchen.

 

4.     Zusätzlich zu der hier vorliegenden eher technisch orientierten Planungsvorgabe ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungswille für den Siedlungscharakter und für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2 nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.

         Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 086/18 mit Maßgabe auf die Tagesordnung ihre Sitzung am 20.09.2018 zu setzen.