1.    Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anlage 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2.    Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anlage 2 vorzunehmen.

3.    Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.

 

 

Anlagen

beschlussrelevant:

·       Umgrenzung Straßenraum

·       Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung

·       Tabellarische Übersicht Sonderthema Wassergebundene Decke

nur zur Information:

·       DS-Nr. 037/18 vom 17.05.2018, Konzeptplanung für das Gesamtquartier mit Anlage 2,
Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 086/18 und den Änderungsanträgen DS-Nr. 115/18 und DS-Nr. 120/18 beteiligen sich:

Frau Scheib

Frau Dettke

 

 

Ø  Antrag von Frau Sahlmann auf Auszeit.

Ø  Die Auszeit wird gekoppelt an die zehnminütige Pause. Sie findet nach der Aussprache statt.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 086/18 und den Änderungsanträgen DS-Nr. 115/18 und DS-Nr. 120/18 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Dr. Kimpfel

Herr Templin

 

 

Änderungsantrag von Herrn Templin

9. Als „Musterstraße“ soll zuerst die Straße „Meisenbusch“ ausgebaut werden. Beide Seitenbereiche sollen dabei in der Variante „wassergebundene Decke“ ausgeführt werden.

Nach einer einjährigen Erprobungsphase wird dann überprüft ob sich die Erwartungen erfüllen, die Hersteller und Anwohner mit diesem Belag verbinden oder ob sich die Bedenken der Verwaltung bewahrheiten.

 

10. Sollte sich die Variante „wassergebundene Decke“ im Praxistest der „Musterstraße Meisenbusch“ bewähren, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen in diesem Gebiet in dieser Form ausgeführt. Sollte sich der Belag als nicht tauglich erweisen, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen in diesem Gebiet in der von der Verwaltung empfohlenen Form ausgeführt.

In diesem Fall wird dann die Straße „Meisenbusch“ im Rahmen der normalen Instandsetzung, die die Verwaltung nach zehn Jahren bei diesem Belag erwartet, beitragsfrei für die Anwohner an die dann fertiggestellten Straßen in diesem Gebiet angeglichen.

 

Der Punkt 11 wird gestrichen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 086/18 und den Änderungsanträgen DS-Nr. 115/18 und DS-Nr. 120/18 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Schubert

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Punkt 11 des Änderungsantrages von  LINKE./PIRATEN und CDU/FDP, DS-Nr. 115/18, werde ich nach § 55 beanstanden müssen. Der Punkt 11 ist rechtwidrig, da er gegen das KAG und  theoretisch nicht machbar ist, nicht durchsetzbar sein.

 

 

Herr Bültermann

Ich hatte vorhin von 80% der Beteiligung gesprochen. Ich möchte mich korrigieren, die Eigentümer bezahlen 60% und die Gemeinde zahlt 40%.

 

 

 

Pause von 20:20 Uhr bis 20:35 Uhr

 

 

 

Ø  Geschäftsordnungsantrag von Frau Scheib – Verweisung der DS-Nr. 115/18 in den Bauausschuss und in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Ø  Geschäftsordnungsantrag von Herrn Bültermann – Verweisung der DS-Nr. 120/18 in den Bauausschuss und in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Ø  Geschäftsordnungsantrag des Einreichers – Verweisung der DS-Nr. 086/18 in den Bauausschuss und in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Ø  Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin – Verweisung in den Bauausschuss und in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Abstimmung zu den Geschäftsordnungsanträgen:

Die Geschäftsordnungsanträge auf Verweisung der DS-Nr. 086/18 sowie der Änderungsanträge DS-Nr. 115/18, DS-Nr. 120/18 und des Änderungsantrages von Herrn Templin (noch ohne DS-Nummer) werden mehrheitlich angenommen.