Sitzung: 20.09.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 086/18
2. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anlage 2 vorzunehmen.
3. Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
beschlussrelevant:
· Umgrenzung Straßenraum
· Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung
· Tabellarische Übersicht Sonderthema Wassergebundene Decke
nur zur
Information:
·
DS-Nr. 037/18 vom 17.05.2018,
Konzeptplanung für das Gesamtquartier mit Anlage 2,
Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 086/18 und den
Änderungsanträgen DS-Nr. 115/18 und DS-Nr. 120/18 beteiligen sich:
Frau Scheib
Frau Dettke
Ø Antrag von Frau Sahlmann auf Auszeit.
Ø Die Auszeit wird gekoppelt an die zehnminütige Pause. Sie findet nach der Aussprache statt.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr.
086/18 und den Änderungsanträgen DS-Nr. 115/18 und DS-Nr. 120/18 beteiligen
sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Dr. Kimpfel
Herr Templin
Änderungsantrag von Herrn Templin
9.
Als „Musterstraße“ soll zuerst die Straße „Meisenbusch“ ausgebaut werden. Beide
Seitenbereiche sollen dabei in der Variante „wassergebundene Decke“ ausgeführt
werden.
Nach einer
einjährigen Erprobungsphase wird dann überprüft ob sich die Erwartungen
erfüllen, die Hersteller und Anwohner mit diesem Belag verbinden oder ob sich
die Bedenken der Verwaltung bewahrheiten.
10.
Sollte sich die Variante „wassergebundene Decke“ im Praxistest der
„Musterstraße Meisenbusch“ bewähren, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen
in diesem Gebiet in dieser Form ausgeführt. Sollte sich der Belag als nicht
tauglich erweisen, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen in diesem Gebiet in
der von der Verwaltung empfohlenen Form ausgeführt.
In diesem Fall
wird dann die Straße „Meisenbusch“ im Rahmen der normalen Instandsetzung, die
die Verwaltung nach zehn Jahren bei diesem Belag erwartet, beitragsfrei für die
Anwohner an die dann fertiggestellten Straßen in diesem Gebiet angeglichen.
Der Punkt 11 wird gestrichen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 086/18 und den
Änderungsanträgen DS-Nr. 115/18 und DS-Nr. 120/18 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Schubert
Bürgermeister
Herr Grubert
Punkt 11 des Änderungsantrages von LINKE./PIRATEN und CDU/FDP, DS-Nr. 115/18, werde ich nach § 55 beanstanden müssen. Der Punkt 11 ist rechtwidrig, da er gegen das KAG und theoretisch nicht machbar ist, nicht durchsetzbar sein.
Herr
Bültermann
Ich hatte vorhin von 80% der Beteiligung gesprochen. Ich möchte mich korrigieren, die Eigentümer bezahlen 60% und die Gemeinde zahlt 40%.
Pause von 20:20 Uhr bis 20:35 Uhr
Ø
Geschäftsordnungsantrag
von Frau Scheib – Verweisung der DS-Nr. 115/18 in den Bauausschuss und in den
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Ø
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Bültermann – Verweisung der DS-Nr. 120/18 in den Bauausschuss und in
den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Ø
Geschäftsordnungsantrag
des Einreichers – Verweisung der DS-Nr. 086/18 in den Bauausschuss und in den
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Ø
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Templin – Verweisung in den Bauausschuss und in den Ausschuss für
Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Abstimmung zu den
Geschäftsordnungsanträgen:
Die Geschäftsordnungsanträge auf Verweisung der DS-Nr. 086/18 sowie der Änderungsanträge DS-Nr. 115/18, DS-Nr. 120/18 und des Änderungsantrages von Herrn Templin (noch ohne DS-Nummer) werden mehrheitlich angenommen.