Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Gebhardt-Feiler, Frau Scheib, Herr Schubert, Herr Sahlmann, Frau Masche, Frau Dr. Fischbach, Herr Bültermann

 

Herr Schubert zu Protokoll

Genau wie seinerzeit beim Bebauungsplan Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost oder „Klein-Moskau“ möchte ich vor allem eins nicht: Mitwirken an einem Bauleitplan, der später wegen eines offensichtlichen Abwägungsfehlers aufgehoben wird. Ein solcher Abwägungsfehler wird von einem der aktuellen Eigentümer darin gesehen, dass man seine Interessen nicht genügend würdigt, siehe ab Seite 60 des Abwägungsvorgangs.

Die planungsrechtliche Situation dieses Eigentums ist zurzeit ganz klar Außenbereich, d. h., es gibt kein Baurecht und es gab auch nie Baurecht. Es gab Überlegungen in den 1930er Jahren, dort zu bebauen. Es gab damals aber auch Überlegungen, diese Fläche zu einem Erholungsgebiet zu machen, da gibt es alte Pläne.

Es ist nicht richtig, dass hier die Interessen von Eigentümern in einer abwägungsfehlerhaften Weise unberücksichtigt geblieben sind. Im Grunde genommen wird mit diesem FNP nur der Status Außenbereich festgeschrieben. Die Gemeinde könnte sogar, wenn das schon Bauland wäre, diese FNP-Darstellung wieder zurücknehmen und Freifläche darstellen.

Das Bundesverwaltungsgericht verlangt nicht, dass der aktuelle Eigentümer einem Bauleitplan zustimmen muss. B-Pläne und F-Pläne stehen nicht unter dem Genehmigungsvorbehalt des jeweiligen Eigentümers. Die Gemeinde kann dessen abweichende Auffassungen abwägen und damit überwinden.

Insofern ist der Abwägungsvorschlag ab S. 60 gut formuliert, um tatsächlich eine nicht bebaubare Freifläche festzuschreiben. Die Gemeinde kann gegen den Willen eines Eigentümers planen und braucht auch nicht, wie hier an mancher Stelle insinuiert wird, eine Möglichkeit zum Erwerb haben. Die Gemeinde kann es erwerben, muss es aber nicht. Sie muss es dann erwerben, wenn sie da Ausgleichsmaßnahmen planen will. Aber das ist keine konstruktive Voraussetzung für diesen FNP.

 

Herr Bültermann zu Protokoll

Ich bin Gegner der Methodik, mit dem Entwurf der 11. FNP-Änderung zwei unterschiedliche und lange Zeit strittige Themen miteinander zu verbinden. Der westliche Teil Wolfswerders wird mit dem östlichen Teil – Verlängerung bis in den äußersten Osten ‑ zusammengelegt.

Wir haben in der letzten Gemeindevertretung einen Konsens erzielt, was die Bebaubarkeit Am Rund angeht.

Ich denke, es gab auch eine ausreichend große Mehrheit, nach der die Vollendung der Planung aus den 1930er Jahren auf dem östlichen Teil ebenfalls Sinn macht. Der Antrag der Grünen zu diesem strittigen Gebiet und die Ablehnung, dem Initiator des sozialen Projekts Gelegenheit zur Vorstellung in den Ausschüssen zu geben, brachte mich lange Zeit auf die Palme und tut es heute immer noch.

Ich mache noch einmal deutlich, dass es hier um ein soziales Projekt geht. Es geht nicht um Wohnbebauung, mit der tausende von Einwohner am Rande Kleinmachnows die Gesamtbevölkerungszahlen nach oben katapultieren. Diese soziale Einrichtung passt in die Zeit. Wir haben es mit einem Projektentwickler zu tun, der in einer außerordentlich gemäßigten und sehr zivilisierten Form versucht, sein Vorhaben im Auftrage seiner Erbengemeinschaft voranzubringen.

Man sollte bedenken, dass dieses Vorhaben auch ökologischen Ansprüchen folgt, mit geringstmöglicher Versiegelung, mit Baukörpern in geringer Höhe, mit ca. 45 Pflegeplätzen, in einer Bauweise, die Kleinmachnow vielleicht sogar architektonisch adelt. Das sollte nicht der Politik geopfert werden.

Ich werde beiden Drucksachen nicht zustimmen und dafür werben, dass andere Mandatsträger dieser Gemeindevertretung ebenfalls die Chance mit mir nutzen, das Vorhaben des Beteiligten Stellungnahme Nr. 36 umzusetzen.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Wir haben in der Vergangenheit lange über dieses Thema diskutiert. Den Anstoß für eine Bebauung gab ja die CDU, Frau Scheib. Wir bedauern es heute noch, dass gerade in diesem wertvoll­sten Teil jetzt eine Bebauung stattfinden soll. Dieses Bedauern geht auch aus verschiedenen Stellungnahmen hervor, die in der Abwägung aber zum größten Teil keine Berücksichtigung gefunden haben. Vieles wird weggewogen oder nur zur Kenntnis genommen und hat keinerlei Auswirkungen. Es tut mir leid, dass das so gehandhabt wird.

Wir Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, wenigstens einen Großteil der sogenannten „weißen Fläche“ als Grünfläche zu widmen und zu erhalten, der Natur zurückzugeben. Das Biotopgutachten, was vom Förderverein Buschgraben-Bäketal eingebracht wurde, gibt uns recht in der Meinung, dass die wertvollsten Biotope, die wertvollsten Bäume und Sträucher usw. sich im Bereich Am Rund und Verlängerung Wolfswerder befinden, wo jetzt gebaut werden soll. Und wo Anfang des Jahres gerodet wurden.

Es ist ein Problem, darüber jetzt abzustimmen, weil beide Flächen in dieser Flächennutzungsplan-Änderung enthalten sind. Es kann deshalb sein, dass die Befürworter einer Bebauung durch die Erbengemeinschaft den Beschlussvorschlag ablehnen und die Befürworter von Grünflächen ihn auch ablehnen.

Ich stelle den Antrag, die Verwaltung aufzufordern, den östlichen Teil des Änderungsbereiches, östlich von Wolfswerder/Am Rund, nicht nur als Grünfläche im FNP darzustellen, sondern zusätzlich wieder in das Landschaftsschutzgebiet Parforceheide einzugliedern. So wie es immer gewesen ist und damit ein noch höherer Schutzstatus entsteht.

 

Herr Ernsting zum Antrag von Frau Sahlmann

Die Landschaftsschutzgebietes-Verordnung ist eine Verordnung des Landes Brandenburg. Wenn der Wunsch besteht, die Grünfläche in das LSG einzugliedern, müsste darüber das Landesministerium entscheiden. Dies können wir zwar beantragen, es ist aber nicht Gegenstand der Abwägung über den Flächennutzungsplan.

Sie können einen gesonderten Beschluss in die Gemeindevertretung einbringen, damit wir beim Ministerium einen Antrag auf Einbeziehung der Flächen in das LSG stellen,

 

Frau Scheib – persönliche Erklärung

Ich lehne diese Drucksache nicht ab, weil ich dagegen bin, dass diese Planungen so weitergeführt werden, sondern weil für mich noch nicht alle Alternativen auf dem Tisch liegen und ausreichend auch mit dem Eigentümer diskutiert sind.


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen