Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.     Das Plangebiet KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ (vgl. DS-Nr. 180/10 v. 16.12.2010 und 032/17 v. 06.04.2017, Anlage 4) wird zur Fortsetzung der verbindlichen Bauleitplanung in die folgenden Teilbereiche gegliedert:

-       KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und

-       KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“.

Die Abgrenzung der Teilbereiche ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren wird für jeden Teilbereich (Geltungsbereich) eigenständig weitergeführt. Die Neugliederung des Geltungsbereiches und die Weiterführung in zwei eigenständigen Verfahren sind ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Teilbereich KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“: Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen und die Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- u. Radweg gesichert werden.

3.     Teilbereich KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Ausbildungsstand­ortes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) planungsrechtlich vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- u. Radweg zu sichern.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 158/19 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.12.2019 zu setzen.