Sitzung: 12.12.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 158/19
- KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und
- KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“.
Die Abgrenzung der Teilbereiche ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren wird für jeden Teilbereich (Geltungsbereich) eigenständig weitergeführt. Die Neugliederung des Geltungsbereiches und die Weiterführung in zwei eigenständigen Verfahren sind ortsüblich bekannt zu machen.
2. Teilbereich KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“: Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen und die Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- und Radweg gesichert werden.
3. Teilbereich KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Ausbildungsstandortes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) planungsrechtlich vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- und Radweg zu sichern.
· Gliederungsvorschlag zum Bebauungsplan KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“
· Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
· Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“
· Aufstellungsbeschluss (DS-Nr. 180/10 vom 16.12.2010)
· Billigung Vorentwurf (DS-Nr. 032/17 vom 06.04.2017)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 158/19
beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 158/19:
Die DS-Nr. 158/19 wird einstimmig beschlossen.