1.     Das Plangebiet KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ (vgl. DS-Nr. 180/10 vom 16.12.2010 und 032/17 vom 06.04.2017, Anlage 4) wird zur Fortsetzung der verbindlichen Bauleitplanung in die folgenden Teilbereiche gegliedert:

-       KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und

-       KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“.

Die Abgrenzung der Teilbereiche ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren wird für jeden Teilbereich (Geltungsbereich) eigenständig weitergeführt. Die Neugliederung des Geltungsbereiches und die Weiterführung in zwei eigenständigen Verfahren sind ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Teilbereich KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“: Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen und die Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- und Radweg gesichert werden.

3.     Teilbereich KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Ausbildungsstand­ortes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) planungsrechtlich vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- und Radweg zu sichern.

 

 

Anlagen

·       Gliederungsvorschlag zum Bebauungsplan KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“

·       Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“

·       Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“

·       Aufstellungsbeschluss (DS-Nr. 180/10 vom 16.12.2010)

·       Billigung Vorentwurf (DS-Nr. 032/17 vom 06.04.2017)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 158/19 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 158/19:

Die DS-Nr. 158/19 wird einstimmig beschlossen.