Sitzung: 24.03.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 043/11
Der Verkauf des Grundstücks Kiefernweg
30, Flur 11 Flurstück 233, an den Nutzer bei gleichzeitiger Aufhebung des
Grundstücksüberlassungsvertrages vom 26.03.1972, wird genehmigt.
Der Anspruch des Nutzers im Sinne § 9
Abs. 1 Nr. 4 SachenRBerG wird anerkannt.
Entsprechend § 19 SachenRBerG wird als
Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2010 zu Grunde gelegt. Etwaige
Nachzahlungsverpflichtungen, die sich aus § 71 SachenRBerG ergeben, sind in den
Vertrag aufzunehmen.
Die Im Jahre 1972 geleistete Zahlung
lt. Überlassungsvertrag in Höhe von 18.600 M wird gemäß § 74 Abs. 2 SachenRBerG
auf den Kaufpreis angerechnet.
Der Kaufpreis beträgt 108.577,88 €.
Der Verkauf erfolgt lastenfrei in
Abteilung II und II des Grundbuches.
Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die
Kosten des Verfahrens zu teilen. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer allein.
Der Bürgermeister wird mit dem
Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Anlage
Flurkartenauszug
Ø
Erläuterungen zur Drucksache durch den
Bürgermeister Herrn Grubert.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 043/11 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 043/11:
Die DS-Nr. 043/11 wird einstimmig
beschlossen.