Sitzung: 20.05.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 025/21
1. Für die östlich Zehlendorfer Damm
und nördlich des Teltowkanals gelegene Fläche, die insbesondere das bisher als
Hotel genutzte Gebäude Zehlendorfer Damm 190 umfasst, soll ein
Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-046 „Zehlendorfer Damm 190
(Kiebitzberge)“ aufgestellt werden (vgl. Anl. 2, Abgrenzung des Geltungsbereiches, rot umgrenzte Fläche).
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Mit
dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das
Grundstück des bisherigen Hotels (Flurstück 998/27 und zugehörige Flächen)
unter besonderer Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
weiterzuentwickeln. Wichtiges Ziel ist es dabei, sozial stabile
Bewohnerstrukturen zu schaffen und die besonderen Wohnbedürfnisse der jungen,
alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen.
Die bestehenden
Nutzungsmaße sollen nicht überschritten werden. Bei der künftigen baulichen
Entwicklung ist die besondere Lage des Grundstücks in
den Kiebitzbergen und unmittelbar am regionalen Rad- und Wanderweg
Teltowkanalaue zu beachten.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Danach wird
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sein.
·
Aufstellungsbeschluss
DS-Nr. 008/11 vom 10.02.2011
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Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-046 „Zehlendorfer Damm 190 (Kiebitzberge)“
(rot umgrenzte Fläche)
·
Auszug
aus dem FNP Kleinmachnow i. d. F. der Neubekanntmachung v. 18. Januar 2019
mit Deckblatt vom 11. November 2019 (ohne Maßstab)
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 025/21 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht
statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 025/21:
Die DS-Nr. 025/21 wird einstimmig
beschlossen.