Sitzung: 04.04.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 024/22
Herr
Ernsting
führt ein. Die Verwaltung schlägt vor, von den untersuchten Varianten für die
Radverkehrsführung am Zehlendorfer Damm eine Kombination weiter zu planen: die
Variante E, Einrichtungsradwege auf beiden Seiten der Fahrbahn und Variante F
Zweirichtungsradweg. Zum Konzept Zweirichtungsradweg westlich / nordwestlich
der Fahrbahn zwischen Am Weinberg bzw. Teltowkanal und Stadt hat sich die
Verwaltung mit dem Landkreis, Untere Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und
dem Landesbetrieb Straßenwesen ausgetauscht. Diese können sich den
Zweirichtungsradweg zwar gut vorstellen, äußerten aber die Sorge, dass es nach der
Realisierung gehäuft zu Unfällen kommen kann. Für diesen Fall einer
Unfallhäufung möchte die Straßenverkehrsbehörde dann Variante E umgesetzt sehen.
Aus Sicht der Verwaltung sind Zweirichtungsradwege in Kleinmachnow bereits
etabliert und stellen hier, vor allem angesichts des schützenswerten
Baumbestandes, eine sinnvolle Kompromisslösung dar. Mit diesem Beschluss soll
die Beauftragung einer Entwurfsplanung möglich werden. Nach jetzigem Stand
werden für den nächsten Planungsschritt ca. 11.000 € zusätzlich zu den bereits
vorgehaltenen Planungskosten von 42.000 € benötigt. Im Falle einer Realisierung
dürften sich die Baukosten auf ca. 2,4 Mio Euro ‑ ohne Brückenbauwerk ‑
belaufen.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Scheib, Frau Sahlmann, Herr Fischer, Herr Sahlmann, Herr Grauwinkel
Diskussionspunkte:
-
Es gibt bereits solche Zweirichtungsradwege
in Kleinmachnow, bei denen kein erhöhtes Unfallaufkommen festgestellt wurde.
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In den Unterlagen wird Pflaster als Belag
dargestellt, die Radwege sollten aber, im Hinblick auf den nötigen Fahrkomfort,
mit hellem Asphalt ausgeführt werden.
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Ein Angebot für den Radverkehr westlich /
nordwestlich der Fahrbahn ist auch deshalb sinnvoll, weil dann auf rund 150
Baumfällungen östlich im Bereich Kiebitzberge verzichtet werden kann.
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Sind vorbeugende Maßnahmen geplant, damit der
Weg nicht nach drei bis vier Jahren Schäden durch Baumwurzeln bekommt.
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Wie sieht es mit der Genehmigungsfähigkeit
einer neuen Brücke aus?
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Bei der Planung einer Brücke sollte nicht
nur die Zweckmäßigkeit der Brücke geachtet werden, sondern auch auf deren gute
Gestaltung.
Antworten
(Herr Ernsting):
-
Der Weg wird kein Pflichtradweg sein, nach
Einschätzung des OVG ist das Verkehrsaufkommen auf dem Zehlendorfer Damm so,
dass die Anordnung eines Pflichtradweges nicht begründbar ist.
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Die Wegeplanung wird Asphalt vorsehen.
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Der Kompromiss mit der Unteren
Straßenverkehrsbehörde lautet, dass wir beides planen, aber zunächst nur
westlich / nordwestlich bauen und dann beobachten.
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Es soll in der Planung auch berücksichtigt
werden, dass Wurzeln den Weg möglichst lange Zeit nicht beschädigen.
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In den genannten Kosten sind die
Brückenkosten noch nicht enthalten.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen