Herr Ernsting führt ein. Die Verwaltung schlägt vor, von den untersuchten Varianten für die Radverkehrsführung am Zehlendorfer Damm eine Kombination weiter zu planen: die Variante E, Einrichtungsradwege auf beiden Seiten der Fahrbahn und Variante F Zweirichtungsradweg. Zum Konzept Zweirichtungsradweg westlich / nordwestlich der Fahrbahn zwischen Am Weinberg bzw. Teltowkanal und Stadt hat sich die Verwaltung mit dem Landkreis, Untere Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Landesbetrieb Straßenwesen ausgetauscht. Diese können sich den Zweirichtungsradweg zwar gut vorstellen, äußerten aber die Sorge, dass es nach der Realisierung gehäuft zu Unfällen kommen kann. Für diesen Fall einer Unfallhäufung möchte die Straßenverkehrsbehörde dann Variante E umgesetzt sehen. Aus Sicht der Verwaltung sind Zweirichtungsradwege in Kleinmachnow bereits etabliert und stellen hier, vor allem angesichts des schützenswerten Baumbestandes, eine sinnvolle Kompromisslösung dar. Mit diesem Beschluss soll die Beauftragung einer Entwurfsplanung möglich werden. Nach jetzigem Stand werden für den nächsten Planungsschritt ca. 11.000 € zusätzlich zu den bereits vorgehaltenen Planungskosten von 42.000 € benötigt. Im Falle einer Realisierung dürften sich die Baukosten auf ca. 2,4 Mio Euro ‑ ohne Brückenbauwerk ‑ belaufen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Frau Sahlmann, Herr Fischer, Herr Sahlmann, Herr Grauwinkel

 

Diskussionspunkte:

-        Es gibt bereits solche Zweirichtungsradwege in Kleinmachnow, bei denen kein erhöhtes Unfallaufkommen festgestellt wurde.

-        In den Unterlagen wird Pflaster als Belag dargestellt, die Radwege sollten aber, im Hinblick auf den nötigen Fahrkomfort, mit hellem Asphalt ausgeführt werden.

-        Ein Angebot für den Radverkehr westlich / nordwestlich der Fahrbahn ist auch deshalb sinnvoll, weil dann auf rund 150 Baumfällungen östlich im Bereich Kiebitzberge verzichtet werden kann.

-        Sind vorbeugende Maßnahmen geplant, damit der Weg nicht nach drei bis vier Jahren Schäden durch Baumwurzeln bekommt.

-        Wie sieht es mit der Genehmigungsfähigkeit einer neuen Brücke aus?

-        Bei der Planung einer Brücke sollte nicht nur die Zweckmäßigkeit der Brücke geachtet werden, sondern auch auf deren gute Gestaltung.

 

Antworten (Herr Ernsting):

-        Der Weg wird kein Pflichtradweg sein, nach Einschätzung des OVG ist das Verkehrsaufkommen auf dem Zehlendorfer Damm so, dass die Anordnung eines Pflichtradweges nicht begründbar ist.

-        Die Wegeplanung wird Asphalt vorsehen.

-        Der Kompromiss mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde lautet, dass wir beides planen, aber zunächst nur westlich / nordwestlich bauen und dann beobachten.

-        Es soll in der Planung auch berücksichtigt werden, dass Wurzeln den Weg möglichst lange Zeit nicht beschädigen.

-        In den genannten Kosten sind die Brückenkosten noch nicht enthalten.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen