Sitzung: 31.03.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 028/22
Nach europaweiter öffentlicher
Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 1 VOB/A wird für die Bauleistungen zur
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Bauphase A
(Maßnahmen M‑000818 bis M‑000823 und M-000892), die
Auftragserteilung an den nachfolgenden Bieter beschlossen:
STRABAG AG
Bereich Brandenburg WEST
Am Fuchsbau 16, 14554 Seddiner See
Auftragssumme
brutto: 8.778.566,97 Euro
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
Ø
Nach §
22 BbgKVerf fühlt sich Herr Steinacker befangen. Er nimmt nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 028/22 teil.
An der Aussprache zur DS-Nr. 028/22
beteiligen sich:
Bürgermeister Herr
Grubert
Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen
Frau Scheib
Herr Templin zu
Protokoll
Wir befinden uns hier in einer Auftragsvergabe, deswegen geht es nicht
um politische Diskussionen, ob etwas sinnvoll ist oder nicht. Bei dieser
Angelegenheit kam es innerhalb von drei Monaten, von der
Ausschreibungsberechnung bis zum Ausschreibungsergebnis, zu einer
Kostensteigerung von über 50 Prozent. Da könnte man die Frage stellen, was ist
das für ein Planungsbüro, wenn es die Kostensteigerung nicht voraussehen
konnte. Im jetzigen Verfahren ist das aber mehr oder minder auch egal. Es geht
mir darum, dass eine Kostensteigerung von 50 Prozent vom Bürgermeister, gemäß
der Vorlage, als wirtschaftliches Ergebnis angesehen wird, eine
Kostensteigerung von 20 Prozent beim Bauvorhaben Hort vor wenigen Wochen als
wirtschaftlich nicht tragbares Ergebnis. Das ist eine normative Aussage, da
gibt es keinen Ermessensspielraum, da gibt es auch noch nicht mal die
Möglichkeit, es mit Kinderzahlen oder, wie in diesem Fall, mit irgendwelchen
Wertstoffen zu begründen, sondern man begibt sich damit in ein rechtliches
Verfahren, bei dem die Aussage, dass Angebotsergebnis hätte zur Aufhebung
führen müssen, weil es nicht wirtschaftlich gewesen ist, eine Aussage ist, die
entweder richtig oder falsch ist. Wenn wenige Wochen später mit den jeweiligen
Steigerungen der Baukosten im jetzigen Umfeld zu rechnen ist, dann ist diese
Aussage, die gegenüber den anbietenden Firmen beim Hort gemacht wurde, einfach
falsch. Das möchte ich hier feststellen. Damit der Bürgermeister nicht in die
Diskrepanz kommt, sich einmal so und einmal so zu äußern, werde ich den Antrag
stellen, und der wird vorgezogen werden müssen vor der Abstimmung über die
Vergabe, dass wir die Vergabe von Bauleistungen aufheben, weil eine
Kostensteigerung von über 50 Prozent nicht wirtschaftlich ist.
Antrag von Herrn Templin – Aufhebung der
öffentlichen Ausschreibung dieser Maßnahme
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 028/22
beteiligen sich:
Herr Ernsting, FBL
Bauen/Wohnen
Herr Hahn
Herr Krüger
Frau Sahlmann
Herr Templin
Abstimmung zum Antrag von Herrn Templin:
Der Antrag wird
mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zur DS-Nr. 028/22:
Die DS-Nr. 028/22
wird mehrheitlich beschlossen.