Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Nach europaweiter öffentlicher Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 1 VOB/A wird für die Bauleistungen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Bauphase A (Maßnahmen M‑000818 bis M‑000823 und M-000892), die Auftragserteilung an den nachfolgenden Bieter beschlossen:

 

STRABAG AG

Bereich Brandenburg WEST

Am Fuchsbau 16, 14554 Seddiner See

 

Auftragssumme brutto: 8.778.566,97 Euro

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Steinacker befangen. Er nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 028/22 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 028/22 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Frau Scheib

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Wir befinden uns hier in einer Auftragsvergabe, deswegen geht es nicht um politische Diskussionen, ob etwas sinnvoll ist oder nicht. Bei dieser Angelegenheit kam es innerhalb von drei Monaten, von der Ausschreibungsberechnung bis zum Ausschreibungsergebnis, zu einer Kostensteigerung von über 50 Prozent. Da könnte man die Frage stellen, was ist das für ein Planungsbüro, wenn es die Kostensteigerung nicht voraussehen konnte. Im jetzigen Verfahren ist das aber mehr oder minder auch egal. Es geht mir darum, dass eine Kostensteigerung von 50 Prozent vom Bürgermeister, gemäß der Vorlage, als wirtschaftliches Ergebnis angesehen wird, eine Kostensteigerung von 20 Prozent beim Bauvorhaben Hort vor wenigen Wochen als wirtschaftlich nicht tragbares Ergebnis. Das ist eine normative Aussage, da gibt es keinen Ermessensspielraum, da gibt es auch noch nicht mal die Möglichkeit, es mit Kinderzahlen oder, wie in diesem Fall, mit irgendwelchen Wertstoffen zu begründen, sondern man begibt sich damit in ein rechtliches Verfahren, bei dem die Aussage, dass Angebotsergebnis hätte zur Aufhebung führen müssen, weil es nicht wirtschaftlich gewesen ist, eine Aussage ist, die entweder richtig oder falsch ist. Wenn wenige Wochen später mit den jeweiligen Steigerungen der Baukosten im jetzigen Umfeld zu rechnen ist, dann ist diese Aussage, die gegenüber den anbietenden Firmen beim Hort gemacht wurde, einfach falsch. Das möchte ich hier feststellen. Damit der Bürgermeister nicht in die Diskrepanz kommt, sich einmal so und einmal so zu äußern, werde ich den Antrag stellen, und der wird vorgezogen werden müssen vor der Abstimmung über die Vergabe, dass wir die Vergabe von Bauleistungen aufheben, weil eine Kostensteigerung von über 50 Prozent nicht wirtschaftlich ist.

 

 

Antrag von Herrn Templin – Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung dieser Maßnahme

 

 

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 028/22 beteiligen sich:

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Herr Hahn

Herr Krüger

Frau Sahlmann

Herr Templin

 

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Templin:

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 028/22:

Die DS-Nr. 028/22 wird mehrheitlich beschlossen.