1.   Die Vorplanung in Varianten zur Radverkehrsführung entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm wird zur Kenntnis genommen.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Radverkehrsführung entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm eine Entwurfsplanung nach HOAI entsprechend der Variante E – beidseitiger getrennter Geh- und Radweg, für den westlichen Seitenraum hinsichtlich der Ausführungsbreite entsprechend Variante F – Zweirichtungsradweg zu beauftragen und der Gemeindevertretung im Rahmen eines entsprechenden Errichtungsbeschlusses zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.   Die für die Entwurfsplanung ergänzend notwendigen Mittel in Höhe von 11.000 EUR sind im 2. Nachtragshaushalt 2022 bereitzustellen.

 

 

Anlagen

·       Erläuterungsbericht

·       Bewertungsmatrix

·       Lagepläne 1-6

·       Kostenschätzung

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 024/22 beteiligen sich:

Herr Ernsting, FBL B/W

Herr Steinacker

Frau Richel

Frau Sahlmann

 

 

Herr Ernsting zu Protokoll

Im UVO-Ausschuss und im Hauptausschuss habe ich schon ausgeführt, dass die Planung in diesem Bereich Asphalt vorsehen wird. Die Zeichnungen für diese Grundsatzentscheidung wurde nicht geändert. Für die Entwurfsplanung werden sie aber angepasst.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 024/22 wird:

Die DS-Nr. 024/22 wird mehrheitlich beschlossen.