Sitzung: 19.05.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: DS-Nr. 024/22
1.
Die
Vorplanung in Varianten zur Radverkehrsführung entlang der Landesstraße
L 77 Zehlendorfer Damm wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, für die Radverkehrsführung entlang der
Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm eine Entwurfsplanung nach HOAI entsprechend
der Variante E – beidseitiger getrennter Geh- und Radweg, für den
westlichen Seitenraum hinsichtlich der Ausführungsbreite entsprechend
Variante F – Zweirichtungsradweg zu beauftragen und der Gemeindevertretung
im Rahmen eines entsprechenden Errichtungsbeschlusses zur Beratung und
Billigung vorzulegen.
3.
Die
für die Entwurfsplanung ergänzend notwendigen Mittel in Höhe von 11.000 EUR
sind im 2. Nachtragshaushalt 2022 bereitzustellen.
Anlagen
·
Erläuterungsbericht
·
Bewertungsmatrix
·
Lagepläne 1-6
·
Kostenschätzung
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage
durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 024/22 beteiligen sich:
Herr
Ernsting, FBL B/W
Herr
Steinacker
Frau
Richel
Frau
Sahlmann
Herr
Ernsting zu Protokoll
Im
UVO-Ausschuss und im Hauptausschuss habe ich schon ausgeführt, dass die Planung
in diesem Bereich Asphalt vorsehen wird. Die Zeichnungen für diese
Grundsatzentscheidung wurde nicht geändert. Für die Entwurfsplanung werden sie
aber angepasst.
Abstimmung zur DS-Nr.
024/22 wird:
Die
DS-Nr. 024/22 wird mehrheitlich beschlossen.