Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die textliche Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt, der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen. 3. Den Behörden (Träger öffentlicher Belange) soll vor der Auslegung Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu nehmen. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


         Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 085/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11 zu setzen.