Sitzung: 30.05.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 085/11
Beschluss:
1. Der Entwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.
2. Der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie die textliche Begründung einschließlich Umweltbericht und
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind
gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer
der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt, der Zeitraum der Auslegung ist
rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen. 3. Den Behörden (Träger öffentlicher
Belange) soll vor der Auslegung Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu nehmen.
Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 085/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11
zu setzen.