Sitzung: 30.05.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 098/11
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung
hat das besondere Vorkaufsrecht am Grundstück in Kleinmachnow, Flur 13,
Flurstück 62 eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 4594 mit einer
Größe von 2722 m² (öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Ufergrünzug) ausgeübt.
Der Kaufpreis beträgt
28.000,00 €.
Die erforderlichen
Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird
mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages durch Eintritt in den
Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Patrick Heidemann in Berlin zu dessen
UR-Nr. 237/2011 beauftragt.
Alle damit verbundenen
Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 098/11 beteiligen sich:
-
Herr
Burkardt
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Herr
Templin
-
Herr
Warnick
→ Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 098/11
wird einstimmig zugestimmt.