Die Gemeindeverwaltung hat das besondere
Vorkaufsrecht am Grundstück in Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 62 eingetragen
im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 4594 mit einer Größe von 2722 m²
(öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Ufergrünzug) ausgeübt.
Der Kaufpreis beträgt 28.000,00 €.
Die erforderlichen Finanzmittel werden
außerplanmäßig bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages
durch Eintritt in den Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Patrick Heidemann in
Berlin zu dessen UR-Nr. 237/2011
beauftragt.
Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde
Kleinmachnow.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Kleinmachnow hat in Ihrer Sitzung am 24.03.2011 die Satzung über das besondere
Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007 „Altes Dorf“
(Landschaftspark Unteres Bäketal) beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer Bekanntgabe
im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 02/2011 der Gemeinde am 31. März 2011 in
Kraft getreten. Bis dahin galt die bisherige Satzung über das besondere
Vorkaufsrecht für das Bebauungsplangebiet KLM-BP-007 zur DS 027/04 vom
29.04.2004.
Die Gemeinde Kleinmachnow hat mit Bescheid
vom 10.05.2011 die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 BauGB zum
Grundstückskaufvertrag vom 24. März 2011 zur UR-Nr. 237/2011 des Notars Patrick
Heidemann, Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin über das im Grundbuch von
Kleinmachnow Blatt 4594 eingetragene Grundstück Flur 13 Flurstück 62
bekanntgegeben.
Ausschlussgründe nach § 26 BauGB für die
Ausübung des Vorkaufsrechts liegen nicht vor.
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt ohne
Belastungen in Abt. II und III des Grundbuches und frei von sonstigen
Nutzungen.
Der Kaufpreis beträgt 28.000,00 EUR und
somit 10,29 EUR/m². Dieser entspricht nach Angabe des Gutachterausschusses dem
Verkehrswert für vergleichbare private Grünflächen im Berliner Umland in
Außenbereichen.
Durch die Ausübung des besonderen
Vorkaufsrechtes tritt die Gemeinde an Stelle des Erwerbers in den Vertrag ein.
Das Grundstück ist nach B-Plan-Entwurf zum
Stand vom 16.05.2011 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Ufergrünzug vorgesehen.
Finanzmittel für die Maßnahme Grunderwerb
bei Ausübung des satzungsgemäßen Vorkaufs-rechtes sind im Haushalt 2011 für
dieses Grundstück nicht geplant, so dass hierfür außerplanmäßig Mittel in Höhe
von ca. 31.000,00 EUR bereitzustellen sind. Die Deckung erfolgt aus der
Maßnahme M-000095, da die diesbezüglichen Mittel für die geplanten Ankäufe für
den Kanalauerad- und Wanderweg nicht in voller Höhe im Haushaltsjahr 2011
erfolgen werden.
Die Lage entnehmen Sie dem beigefügten
Flurkartenauszug.
Anlage:
Flurkartenauszug