Betreff
Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes am Grundstück in Kleinmachnow Flur 13 Flurstück 62 und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
DS-Nr. 098/11
Art
Beschlussvorlage

 

Die Gemeindeverwaltung hat das besondere Vorkaufsrecht am Grundstück in Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 62 eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 4594 mit einer Größe von 2722 m² (öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Ufergrünzug) ausgeübt.

 

Der Kaufpreis beträgt 28.000,00 €.

 

Die erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages durch Eintritt in den Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Patrick Heidemann in Berlin zu dessen UR-Nr.  237/2011 beauftragt.

 

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.


 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in Ihrer Sitzung am 24.03.2011 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Landschaftspark Unteres Bäketal) beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer Bekanntgabe im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 02/2011 der Gemeinde am 31. März 2011 in Kraft getreten. Bis dahin galt die bisherige Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplangebiet KLM-BP-007 zur DS 027/04 vom 29.04.2004.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow hat mit Bescheid vom 10.05.2011 die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 BauGB zum Grundstückskaufvertrag vom 24. März 2011 zur UR-Nr. 237/2011 des Notars Patrick Heidemann, Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin über das im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 4594 eingetragene Grundstück Flur 13 Flurstück 62 bekanntgegeben.

Ausschlussgründe nach § 26 BauGB für die Ausübung des Vorkaufsrechts liegen nicht vor.

Der Verkauf des Grundstücks erfolgt ohne Belastungen in Abt. II und III des Grundbuches und frei von sonstigen Nutzungen.

 

Der Kaufpreis beträgt 28.000,00 EUR und somit 10,29 EUR/m². Dieser entspricht nach Angabe des Gutachterausschusses dem Verkehrswert für vergleichbare private Grünflächen im Berliner Umland in Außenbereichen.

 

Durch die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes tritt die Gemeinde an Stelle des Erwerbers in den Vertrag ein.

 

Das Grundstück ist nach B-Plan-Entwurf zum Stand vom 16.05.2011 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ufergrünzug vorgesehen.

 

Finanzmittel für die Maßnahme Grunderwerb bei Ausübung des satzungsgemäßen Vorkaufs-rechtes sind im Haushalt 2011 für dieses Grundstück nicht geplant, so dass hierfür außerplanmäßig Mittel in Höhe von ca. 31.000,00 EUR bereitzustellen sind. Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme M-000095, da die diesbezüglichen Mittel für die geplanten Ankäufe für den Kanalauerad- und Wanderweg nicht in voller Höhe im Haushaltsjahr 2011 erfolgen werden.

 

 

Die Lage entnehmen Sie dem beigefügten Flurkartenauszug.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 31.000,00

Budget/Teilhaushalt:

10.45

 Finanz-HH 2011

EURO: 31.000,00

Produktgruppe:

11.14

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

M-000208

 

 

 

 

 


Anlage:

Flurkartenauszug