1.      Für das rund 10.400 m² große Grundstück Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4537; Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl. Anlage 1) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“ aufgestellt werden.

2.      Mit dem Verfahren KLM-BP-006-c-6 soll die festgesetzte Art der Nutzung so erweitert werden, dass auf dem Grundstück Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße auch Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke möglich sind; die übrigen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

Der Bebauungsplan soll den bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ (vgl. Anlage 3), in Kraft getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum 23.02.2018, ersetzen und insoweit ändern.

3.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes geschieht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“

·       Antrag des Grundstückseigentümers vom 02.11.2022

·       Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 (bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 109/22 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 109/22:

Die DS-Nr. 109/22 wird einstimmig beschlossen.