Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 109/22
1.
Für das rund 10.400 m² große Grundstück
Celsiusstraße/Ecke
Pascalstraße (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4537; Abgrenzung des
Geltungsbereiches vgl. Anlage 1) soll ein Bebauungsplan mit
der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“ aufgestellt
werden.
2.
Mit dem Verfahren KLM-BP-006-c-6 soll die
festgesetzte Art der Nutzung so erweitert werden, dass auf dem Grundstück
Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße auch Anlagen für soziale und gesundheitliche
Zwecke möglich sind; die übrigen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
Der
Bebauungsplan soll den bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ (vgl. Anlage 3), in Kraft
getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum
23.02.2018, ersetzen und insoweit ändern.
3.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes geschieht im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a des Baugesetzbuches (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von
Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf
erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Anlagen
·
Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“
·
Antrag des Grundstückseigentümers vom
02.11.2022
·
Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
KLM-BP-006-c-3 (bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen)
Ø
Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 109/22
beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 109/22:
Die DS-Nr. 109/22 wird einstimmig
beschlossen.