Sitzung: 28.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 109/22
Beschlussvorschlag:
1.
Für das rund 10.400 m² große Grundstück Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße
(Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4537; Abgrenzung des
Geltungsbereiches vgl) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6
„Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße“ aufgestellt werden.
2.
Mit dem Verfahren KLM-BP-006-c-6 soll die
festgesetzte Art der Nutzung so erweitert werden, dass auf dem Grundstück
Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße auch Anlagen für soziale und gesundheitliche
Zwecke möglich sind; die übrigen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten
werden.
Der Bebauungsplan soll den bisher
rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet
(Technik-Innovation-Wissenschaft)“, in Kraft getreten mit Bekanntmachung im
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum 23.02.2018, ersetzen und insoweit
ändern.
3.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes geschieht im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a des Baugesetzbuches (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von
Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
5. Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 109/22 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Herr Ernsting
- Herr Gutheins
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 109/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15.12.2022 zu setzen.