Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.      Für das rund 10.400 m² große Grundstück Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4537; Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße“ aufgestellt werden.

2.      Mit dem Verfahren KLM-BP-006-c-6 soll die festgesetzte Art der Nutzung so erweitert werden, dass auf dem Grundstück Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße auch Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke möglich sind; die übrigen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

Der Bebauungsplan soll den bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, in Kraft getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum 23.02.2018, ersetzen und insoweit ändern.

3.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes geschieht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 109/22 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Ernsting

- Herr Gutheins


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 109/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2022 zu setzen.