Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ wird um die in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen erweitert. Er soll damit den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungs­bereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“ so­wie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.

4.    Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“

2.    Geltungsbereich mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand 16.12.2010 (Schraffur)

Entwurf (Stand: 16.05.2011):

3.    Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

4.    Textliche Festsetzungen (TF) mit Gegenüberstellung der derzeit geltenden TF

Nur zur Information:

5.    Planzeichnung mit Darstellung der beabsichtigten Baukörper für „Barrierefreies Wohnen“

 

 

·         Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 095/11 beteiligen sich:

Herr Musiol 2x

Frau von Törne

Herr Singer

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 095/11:

Die DS-Nr. 095/11 wird einstimmig beschlossen.