Sitzung: 16.06.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 095/11
1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ wird
um die in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen erweitert. Er
soll damit den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich umfassen.
Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.
2. Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
3. Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“
sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011
gebilligt.
4. Der
Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig
öffentlich bekanntzumachen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen
1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“
2. Geltungsbereich
mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand
16.12.2010 (Schraffur)
Entwurf
(Stand: 16.05.2011):
3. Zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung)
4. Textliche
Festsetzungen (TF) mit Gegenüberstellung der derzeit geltenden TF
Nur zur
Information:
5. Planzeichnung
mit Darstellung der beabsichtigten Baukörper für „Barrierefreies Wohnen“
·
Erläuterungen zur Drucksache durch den
Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 095/11 beteiligen sich:
Herr Musiol
2x
Frau von
Törne
Herr Singer
Abstimmung zur DS-Nr. 095/11:
Die DS-Nr.
095/11 wird einstimmig beschlossen.