Sitzung: 15.12.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 169/11
1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage
1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis
gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September
2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) ‑ BauGB – den
Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlagen 2
und 3) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 14.11.2011 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1. Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-8
2. Teil A – zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung, Stand 14.11.2011)
3. Teil B – textliche
Festsetzungen, Stand 14.11.2011
4. Begründung zum
Bebauungsplan KLM-BP-019-8, Stand 14.11.2011
Ø Herr Musiol bittet den
Bürgermeister, die Beschlussergebnisse aus den Ausschüssen vorzutragen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 169/11 beteiligen sich:
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
169/11:
Die
DS-Nr. 169/11 wird einstimmig beschlossen.