Sitzung: 23.02.2012 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 026/12
Beschlussvorschlag:
1.)
Die Gemeindevertretung beschließt, das
Vergleichsangebot der Grundstückseigentümer von Kleinmachnow, Flur 8 Flurstücke
12, 13 und 14, anzunehmen.
Der Bürgermeister wird
mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt. Alle Kosten des
Verfahrens einschließlich der Steuern trägt die Gemeinde. Die erforderlichen
Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2013 zu planen.
2.)
Der Bürgermeister wird beauftragt, der
Gemeindevertretung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes wie mit DS-Nr. 022/11 vom
24.03.2011 gebilligt (vergleich Anlage 2)
den noch erforderlichen Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorzulegen, um das
Bauleitplanverfahren KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/An der Stammbahn“ zügig
zum Abschluss bringen zu können.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Er informiert über die Ergebnisse aus den Fachausschüssen.
Die Abstimmung im Bauausschuss erfolgte mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Die Abstimmung im Umweltausschuss erfolgte mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Herr Templin möchte wissen, wie hoch der Grundstückswert ist, nachdem der Bebauungsplan beschlossen ist, und wie wird dies buchhalterisch verbucht?
Weiterhin fragt er nach, wie hoch die Grundstückspreise für Parkplatzflächen sind.
Herr Grubert teilt mit, dass dies beim Gutachterausschuss erfragt werden muss.
Herr Kuntzsch möchte wissen, ob dies die einzige private Fläche ist und wie hoch wäre die Entschädigungszahlung, wenn der Vergleich nicht angenommen würde?
Dazu informiert Frau Lorenz, dass dann vom Bodenrichtwert ausgegangen wird. In diesem Fall würde die zu zahlende Summe wesentlich höher sein.
Frau Vogdt merkt an, dass laut Handelsgesetzbuch eine Teilwertabschreibung gemacht wird, wenn im Anlagevermögen eine dauerhafte Wertminderung erfolgt. Sie möchte von Herrn Günther wissen, ob dies in diesem Fall auch so ist.
Herr Günther äußert, dass der Erwerb zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo der B-Plan das Land als bebaubar ausweist. Sollte dies umgewandelt werden, dann erfolgt eine Teilwertabschreibung.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 026/12 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 026/12 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.