Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.    Für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Errichtung eines Carports mit integriertem Schuppen auf dem Grundstück Medonstraße 11 wird folgende Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ nicht zugelassen:

 

Standort innerhalb des so genannten Vorgartenbereichs, d. h. innerhalb des 6-Meter-Abstandes von der Straßenbegrenzungslinie (Textliche Festsetzung Nr. 9: „Garagen, überdachte Stellplätze und offene Stellplätze sind nur ab einem Mindestabstand von 6,0 m zur Straßenbegrenzungslinie zulässig.“).

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


An der Aussprache zur DS-Nr. 023/12 beteiligen sich:

-          Herr Musiol


         Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 023/12 wird einstimmig zugestimmt.

 

- Frau Sahlmann verlässt die Sitzung – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -