Sitzung: 05.03.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 023/12
Beschlussvorschlag:
1. Für das in Anlage 3
dargestellte Vorhaben Errichtung eines
Carports mit integriertem Schuppen auf dem Grundstück Medonstraße 11 wird folgende Abweichung von
Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ nicht zugelassen:
Standort innerhalb des so
genannten Vorgartenbereichs, d. h. innerhalb des 6-Meter-Abstandes von der
Straßenbegrenzungslinie (Textliche Festsetzung Nr. 9: „Garagen, überdachte
Stellplätze und offene Stellplätze sind nur ab einem Mindestabstand von 6,0 m
zur Straßenbegrenzungslinie zulässig.“).
2. Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der
Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 023/12 beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
→ Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr.
023/12 wird einstimmig zugestimmt.
-
Frau Sahlmann verlässt die Sitzung – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
-