1. Das Erdgeschoss des Gebäudes Zehlendorfer Damm 200 wird entsprechend der Baugenehmigung vom 05.03.2012 zur Nutzung für kulturelle Zwecke saniert.
  2. Die zur Durchführung der Teilsanierung zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 60.000,-€ werden im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.

Frau Weger führt aus:

Die Verwaltung beantragte bei der unteren Bauaufsicht eine Umnutzung des Gebäudes. Die Baugenehmigung wurde erteilt – die Planungen des Architekten enthalten ausschließlich die Nutzung des Erdgeschosses.

 

Frau Weger bittet um Zustimmung für diese Drucksache.

 

Herr Nieter zu Protokoll:

Er findet es einerseits wichtig, dass hier die neue Nutzung für kulturelle Veranstaltungen möglich ist, anderseits ist er der Meinung, dass dieser Standort auch sehr gut als Standort für das Jugendzentrum geeignet ist. Da es dort kaum Anwohner gebe, sei mit keiner größeren Lärmbeeinträchtigung zu rechnen. Er begegnet dieser Drucksache mit gemischten Gefühlen und wird sich deshalb enthalten. Er will der kulturellen Umnutzung aber nicht im Wege stehen, dennoch sei der Standort ein wichtiger Baustein für das Jugendzentrum.

 

Herr Schossau zu Protokoll:

Die Prognose, dass es dort keine größere Lärmbelästigung geben solle, sei nicht richtig - es gibt auch dort Anwohner und es gab bereits Beschwerden bei Abendveranstaltungen in der Vergangenheit.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde  zur  Drucksache beteiligen sich: Herr Singer, Herr Heilmann, Herr Dr. Klocksin, Herr Nieter, Herr Schossau

 

Im Ergebnis der Diskussion wird die Beschlussvorlage DS-Nr.057/12  zur Abstimmung gebracht:


Ja: 7      Nein: -    Enthaltung: 1

Antrag einstimmig zugestimmt