Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Erdgeschoss des Gebäudes Zehlendorfer Damm 200 wird entsprechend der Baugenehmigung vom 05.03.2012 zur Nutzung für kulturelle Zwecke saniert.
  2. Die zur Durchführung der Teilsanierung zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 60.000,-€ werden im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.

Anlagen

1.         Lageplan

2.         Kostenberechnung vom 12.04.2012

3.         Baugenehmigung vom 05.03.2012 nebst Kartenauszug

 

 

Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Sie informiert, dass der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft im Jahr 2008 100.000 € zur Sicherung und Weiterentwicklung des Projektes zur Verfügung gestellt wurden.

Bisher wurden davon 40.000 € in Anspruch genommen. Zur Verfügung stehen noch 60.000,00 €.

Weiterhin berichtet Frau Grohs, dass es eventuell noch zusätzliche Mittel geben könnte. Von der Unteren Denkmalschutzbehörde ist im Rahmen der Denkmalpflege eine Zuwendung in Höhe von 8.500,00 € in Aussicht gestellt.

Herr Burkardt bezieht sich auf den 3. Absatz in der Begründung und möchte gern erläutert haben, was unter „die Kostenschätzung für die Sanierung des gesamten Gebäudes beläuft sich auf ca. 1,3 Mio. €“ zu verstehen ist.

Frau Grohs berichtet, dass diese Kostenschätzung von 1,3 Mio. € die Summe für eine Komplettsanierung wäre.

Herr Burkardt merkt an, dass hier in ein Projekt investiert wird, wofür es üblicherweise in der Gemeinde ein Projektbeschluss geben sollte.

 

Ø         Frau Dr. Kimpfel und Herr von Wnuk-Lipinski nehmen ab19:00 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 9 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Schwarzkopf merkt an, dass die gewog jährlich finanzielle Mittel investieren muss, um das Projekt zu erhalten, da dieses Haus denkmalgeschützt ist. Diese jährlichen Mittel würden weniger werden, wenn nun das Erdgeschoss saniert werden wird. Derzeitig ist die Situation so, dass die sanitären Anlagen nicht genutzt werden können. Auch besteht die Gefahr, dass Teile der Wand abstürzen. Eine Benutzung der Räume ist derzeitig nicht möglich.

Herr Templin macht deutlich, dass für das Gebäude kein Konzept und auch kein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt. Aus seiner Sicht ist dies keine Teilsanierung, sondern eine Bestandswahrung. Er spricht sich ausdrücklich für eine Sicherung aus. Er wird der vorliegenden Beschlussvorlage seine Zustimmung geben.

Herr Warnick ist der Meinung, dass die Einhaltung formeller Spielregeln notwendig ist. In diesem Fall ist es formell nicht richtig gelaufen. Aus seiner Sicht müsste es erst Einigkeit über das Gesamtprojekt gegeben und dann kann über Teilschritte gesprochen werden. Er wird der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustimmen.  

Herr Dr. Buchelt ist der Meinung, dass aufgrund der vorgelegten Unterlagen eine Zustimmung der Drucksache nicht möglich ist.

Herr Jerzembek merkt an, dass eine konkretere Gesamtkostenschätzung der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sein sollte.

Herr Burkardt macht nochmals deutlich, dass dieses Vorhaben in eine Dimension läuft, für die es üblicherweise eines Projektbeschlusses bedarf.

Herr Warnick merkt abschließend an, dass die vorliegende Beschlussvorlage abgelehnt werden sollte, damit die Verwaltung aufgefordert wird, den korrekten Weg zu gehen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 057/12 zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 057/12 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen und                 5 Nein-Stimmen.