Sitzung: 08.11.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 020/12
1. Das mit DS-Nr. 064/11
vom 05.05.2011 eingeleitete Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-022 für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird unter der
Bezeichnung
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer
Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben
weitergeführt. Dieser Beschluss und die damit verbundene Änderung der
Bezeichnung sind öffentlich bekannt zu machen.
2. Der Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für
genehmigungsfreie Vorhaben (vgl. Anlage 2) sowie die Begründung werden gebilligt.
3. Der Entwurf und die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
4. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem
von der Auslegung benachrichtigt werden.
5. Das Änderungsverfahren
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Anlagen
1. Abgrenzung des
Geltungsbereiches
2. Entwurf textliche
Festsetzungen, Stand 06.08.2012 und derzeit wirksame Fassung der zu ändernden/zu
ergänzenden Festsetzungen (Stand 30.10.2011)
Nur zur
Information:
3. Erläuterungen zur
Änderung der Regelungen zu Einfriedungen
4. Karte „Übersicht Höhe
straßenseitiger Einfriedungen“ (Bestandsaufnahme 05/2012)
5. Karte „Übersicht
Errichtungszeitpunkt straßenseitiger Einfriedungen“ (Bestandsaufnahme 05/2012)
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 020/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 020/2012:
Die DS-Nr. 020/12 wird einstimmig beschlossen.