Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Das mit DS-Nr. 064/11 vom 05.05.2011 eingeleitete Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird unter der Bezeichnung
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben
weitergeführt. Dieser Beschluss und die damit verbundene Änderung der Bezeichnung sind öffentlich bekannt zu machen.

2.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben (vgl. Anlage 2) sowie die Begründung werden gebilligt.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.    Entwurf textliche Festsetzungen, Stand 06.08.2012 und derzeit wirksame Fassung der zu ändernden/zu ergänzenden Festsetzungen (Stand 30.10.2011)

Nur zur Information:

3.    Erläuterungen zur Änderung der Regelungen zu Einfriedungen

4.    Karte „Übersicht Höhe straßenseitiger Einfriedungen“ (Bestandsaufnahme 05/2012)

5.    Karte „Übersicht Errichtungszeitpunkt straßenseitiger Einfriedungen“ (Bestandsaufnahme 05/2012)

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 020/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 020/2012:

Die DS-Nr. 020/12 wird einstimmig beschlossen.